Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie ein Unternehmen aus der Wissenschaft gründen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Stipendium erhalten.
Antragsberechtigt sind: Existenzgründer/in.
Der Förderbetrag liegt bei 1.000 € – 3.000 €.
Anträge müssen vor Gründung des Unternehmens gestellt werden.
Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA).
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind natürliche Personen als Mitglied eines Gründerteams von maximal 3 Personen.
Zielgruppe sind Studierende, Absolventinnen und Absolventen von Hochschulen und Berufsakademien, wissenschaftliches Personal der Hochschulen, der Berufsakademien oder Forschungseinrichtungen und ehemaliges wissenschaftliches Personal mit Haupt- oder Nebenwohnsitz im Freistaat Sachsen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Ihr Gründungsvorhaben muss als Hauptgeschäftsgrundlage mindestens einen der folgenden Punkte zum Gegenstand haben: technische Produkt- oder Prozessinnovation (einschließlich Fertigung, Vermarktung und Vertrieb),neuartige innovative Dienstleistungen, die einen gesteigerten Kundennutzen und die Realisierung von etwas Neuem mit Marktpotenzial erwarten lassen.
Die Mitglieder Ihres Gründerteams müssen über unterschiedliche Fachkompetenzen (normalerweise unterschiedliche Ausbildungen) verfügen.
Mindestens 1 Mitglied muss über kaufmännische Kenntnisse verfügen.Ihre angestrebte Gründungsidee muss nachhaltige Erfolgsaussichten erkennen lassen.Sie müssen einen Businessplan vorlegen, der eine Beschreibung des innovativen Produkts oder des Verfahrens der zugrundeliegenden Erfindung, Software oder des Knowhows enthält.Ihre Forschungs- und Entwicklungsausgaben müssen laut Businessplan mindestens 15 Prozent der gesamten Betriebsausgaben ausmachen.Es muss sich bei Ihrer Gründung um ein Kleinstunternehmen oder ein kleines Unternehmen gemäß der Definition von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) der Europäischen Union handeln.Ihr zu gründendes Unternehmen muss seinen Hauptsitz in Sachsen haben.
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Förderbetrag: 1.000 € – 3.000 €.
Anträge müssen vor Gründung des Unternehmens gestellt werden.
Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA). Quelle: foerderdatenbank.de.
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