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ESF Plus-Richtlinie Zukunft Berufliche Bildung - Zusatzqualifikation – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: SAB (Sachsen-Anhalt)

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen

Förderung von Zusatzqualifikationen für Auszubildende zur Verbesserung ihrer Chancen am Arbeitsmarkt.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Auszubildende.

Was wird gefördert?

Das Förderprogramm unterstützt die Teilnahme von Auszubildenden an Bildungsangeboten, die deren berufliche Kompetenz, Fachwissen und Spezialisierungsgrad erhöhen. Gefördert werden Maßnahmen zum Erwerb von branchenbezogenem und technischem Fachwissen sowie von IT-Kompetenzen. Anträge können fortlaufend eingereicht werden.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei 6 € – 1.210 €.

Frist und Status

Anträge können fortlaufend eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: SAB (Sachsen-Anhalt).

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Häufige Fragen zu ESF Plus-Richtlinie Zukunft Berufliche Bildung - Zusatzqualifikation

Wer kann ESF Plus-Richtlinie Zukunft Berufliche Bildung - Zusatzqualifikation beantragen?

Auszubildende

Wie hoch ist die Förderung bei ESF Plus-Richtlinie Zukunft Berufliche Bildung - Zusatzqualifikation?

Förderbetrag: 6 € – 1.210 €.

Bis wann kann man ESF Plus-Richtlinie Zukunft Berufliche Bildung - Zusatzqualifikation beantragen?

Anträge können fortlaufend eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von ESF Plus-Richtlinie Zukunft Berufliche Bildung - Zusatzqualifikation?

Fördergeber ist SAB (Sachsen-Anhalt). Quelle: sab.

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Auf einen Blick

Förderbetrag
6 € – 1.210 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bundesweit