ESF Plus Richtlinie TANDEM Sachsen – Förderung in Sachsen
Fördergeber: SAB - Sächsische Aufbaubank
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen
Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Erwerbschancen von (langzeit-) arbeitslosen Personen und deren Familien.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Familien von (langzeit-) arbeitslosen Personen.
Was wird gefördert?
Frist und Status
Aktuelle Antragsfrist: 18. September 2026. Antragstellungen sind bis zum 18.09.2026 möglich.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: SAB - Sächsische Aufbaubank.
Voraussetzungen
Antragsteller müssen in der Übergangsregion Dresden/Chemnitz ansässig sein.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu ESF Plus Richtlinie TANDEM Sachsen
Wer kann ESF Plus Richtlinie TANDEM Sachsen beantragen?
Familien von (langzeit-) arbeitslosen Personen
Bis wann kann man ESF Plus Richtlinie TANDEM Sachsen beantragen?
Aktuelle Antragsfrist: 18. September 2026. Antragstellungen sind bis zum 18.09.2026 möglich.
Wer ist Fördergeber von ESF Plus Richtlinie TANDEM Sachsen?
Fördergeber ist SAB - Sächsische Aufbaubank. Quelle: sab.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderart
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 18. September 2026
- Förderregion
- Sachsen