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ESF Plus Richtlinie TANDEM Sachsen – Förderung in Sachsen

Fördergeber: SAB - Sächsische Aufbaubank

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen

Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Erwerbschancen von (langzeit-) arbeitslosen Personen und deren Familien.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Familien von (langzeit-) arbeitslosen Personen.

Was wird gefördert?

Das Förderprogramm TANDEM Sachsen unterstützt Familien von (langzeit-) arbeitslosen Personen durch individuelle und vernetzte Hilfeansätze. Es werden Zusatzleistungen für Bedarfsgemeinschaften mit Kindern bereitgestellt, die durch Beratungsteams in Ergänzung zu den Regelleistungen der aktiven Arbeitsförderung nach SGB II, III und VIII angeboten werden.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 18. September 2026. Antragstellungen sind bis zum 18.09.2026 möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: SAB - Sächsische Aufbaubank.

Voraussetzungen

Antragsteller müssen in der Übergangsregion Dresden/Chemnitz ansässig sein.

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Häufige Fragen zu ESF Plus Richtlinie TANDEM Sachsen

Wer kann ESF Plus Richtlinie TANDEM Sachsen beantragen?

Familien von (langzeit-) arbeitslosen Personen

Bis wann kann man ESF Plus Richtlinie TANDEM Sachsen beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 18. September 2026. Antragstellungen sind bis zum 18.09.2026 möglich.

Wer ist Fördergeber von ESF Plus Richtlinie TANDEM Sachsen?

Fördergeber ist SAB - Sächsische Aufbaubank. Quelle: sab.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
18. September 2026
Förderregion
Sachsen