Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie Maßnahmen zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit von sehr arbeitsmarktfernen Personen durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Träger der Maßnahmen (natürliche Personen mit Unternehmereigenschaft sowie juristische Personen des privaten oder des öffentlichen Rechts).
Die Förderquote beträgt 100 %.
Anträge sind unter Beachtung der Stichtage über das SAB-Förderportal einzureichen.
Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
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Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Träger der Maßnahmen (natürliche Personen mit Unternehmereigenschaft sowie juristische Personen des privaten oder des öffentlichen Rechts).
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Die Teilnehmenden Ihrer Maßnahmen haben ihren Wohnsitz in Sachsen.Ihr Vorhaben richtet sich an äußerst schwer vermittelbare Langzeitarbeitslose im Alter von über 21 bis unter 58 Jahren, die mit den bisher zur Verfügung stehenden Maßnahmen bislang nicht erfolgreich erreicht werden konnten und bei denen eine Integration in den Arbeitsmarkt nur langfristig – voraussichtlich nicht in den nächsten 24 Monaten – zu erwarten ist.Der Bedarf und die Zusätzlichkeit Ihrer Maßnahmen muss gegeben sein.Sie müssen die Gestaltung Ihrer Maßnahme mit dem örtlich zuständigen Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende abstimmen.Sie beziehen bestehende regionale Netzwerke und Beratungsangebote in das Vorhaben ein.
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Jetzt Projekt prüfenTräger der Maßnahmen (natürliche Personen mit Unternehmereigenschaft sowie juristische Personen des privaten oder des öffentlichen Rechts)
Förderquote: 100 %.
Anträge sind unter Beachtung der Stichtage über das SAB-Förderportal einzureichen.
Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. Quelle: foerderdatenbank.de.
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