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Antrag möglichZuschuss

ESF Plus-Richtlinie SMS (2021–2027) – C – Schritt für Schritt – Förderung in Sachsen

Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie Maßnahmen zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit von sehr arbeitsmarktfernen Personen durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Träger der Maßnahmen (natürliche Personen mit Unternehmereigenschaft sowie juristische Personen des privaten oder des öffentlichen Rechts).

Was wird gefördert?

Der Freistaat Sachsen fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) Maßnahmen zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit von sehr arbeitsmarktfernen Personen mit schwerwiegenden oder komplexen Problemlagen, die über andere Vorhaben beziehungsweise Fördermöglichkeiten bislang nicht erreicht werden konnten. Sie erhalten die Förderung für Maßnahmen in folgenden Bereichen: Stabilisierung der Persönlichkeit,Aufbau und Verstetigung einer Tagesstruktur,Entwicklung sozialer Kompetenzen,Abbau von Wissensdefiziten. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für die Dauer von mindestens 12 bis maximal 18 Monaten. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Reichen Sie Ihren Antrag bitte unter Beachtung der Stichtage über das SAB-Förderportal bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) ein.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %.

Frist und Status

Anträge sind unter Beachtung der Stichtage über das SAB-Förderportal einzureichen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Träger der Maßnahmen (natürliche Personen mit Unternehmereigenschaft sowie juristische Personen des privaten oder des öffentlichen Rechts).

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Die Teilnehmenden Ihrer Maßnahmen haben ihren Wohnsitz in Sachsen.Ihr Vorhaben richtet sich an äußerst schwer vermittelbare Langzeitarbeitslose im Alter von über 21 bis unter 58 Jahren, die mit den bisher zur Verfügung stehenden Maßnahmen bislang nicht erfolgreich erreicht werden konnten und bei denen eine Integration in den Arbeitsmarkt nur langfristig – voraussichtlich nicht in den nächsten 24 Monaten – zu erwarten ist.Der Bedarf und die Zusätzlichkeit Ihrer Maßnahmen muss gegeben sein.Sie müssen die Gestaltung Ihrer Maßnahme mit dem örtlich zuständigen Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende abstimmen.Sie beziehen bestehende regionale Netzwerke und Beratungsangebote in das Vorhaben ein.

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Häufige Fragen zu ESF Plus-Richtlinie SMS (2021–2027) – C – Schritt für Schritt

Wer kann ESF Plus-Richtlinie SMS (2021–2027) – C – Schritt für Schritt beantragen?

Träger der Maßnahmen (natürliche Personen mit Unternehmereigenschaft sowie juristische Personen des privaten oder des öffentlichen Rechts)

Wie hoch ist die Förderung bei ESF Plus-Richtlinie SMS (2021–2027) – C – Schritt für Schritt?

Förderquote: 100 %.

Bis wann kann man ESF Plus-Richtlinie SMS (2021–2027) – C – Schritt für Schritt beantragen?

Anträge sind unter Beachtung der Stichtage über das SAB-Förderportal einzureichen.

Wer ist Fördergeber von ESF Plus-Richtlinie SMS (2021–2027) – C – Schritt für Schritt?

Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. Quelle: foerderdatenbank.de.

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