Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie Maßnahmen mit produktionsschulorientierten Handlungsansätzen zur Integration benachteiligter junger Menschen in das System der Erwerbsarbeit planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: benachteiligte junge Menschen bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres.
Die Förderquote beträgt 90 %.
Anträge sind über das SAB-Förderportal einzureichen.
Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind anerkannte Träger der Jugendhilfe Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Die Teilnehmenden Ihrer Maßnahmen haben ihren Wohnsitz in Sachsen.Sie erreichen mit Ihrer Maßnahme junge Menschen (bis zur Vollendung des 27.
Lebensjahres) mit sozialen Benachteiligungen und/oder individuellen Beeinträchtigungen, die im Prozess ihrer beruflichen und sozialen Integration in erhöhtem Maß auf Unterstützung angewiesen sind.
Die Personen haben zu Beginn des Vorhabens normalerweise die allgemeine Schulpflicht erfüllt.Sie müssen ein Konzept für die Einrichtung geeigneter Instrumente zur Wahrung der Marktneutralität vorlegen.Sie verfügen über umfassende Erfahrungen in der Jugendhilfe und weisen die geeigneten personellen, organisatorischen und räumlichen Voraussetzungen nach.Ihr Vorhaben orientiert sich an der arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit im Freistaat Sachsen.Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe muss Ihr Vorhaben befürworten und begleiten.Sie bestätigen die Zusätzlichkeit (Nachrangigkeit) Ihres Vorhabens.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob ESF Plus-Richtlinie SMS (2021–2027) – B – Produktionsschulen zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
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Förderquote: 90 %.
Anträge sind über das SAB-Förderportal einzureichen.
Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. Quelle: foerderdatenbank.de.
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