Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie niedrigschwellige Maßnahmen der Berufsorientierung und Berufsvorbereitung zur Integration benachteiligter junger Menschen in das System der Erwerbsarbeit planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: benachteiligte junge Menschen bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres.
Die Förderquote beträgt 90 %.
Anträge sind unter Beachtung der Stichtage über das SAB-Förderportal einzureichen.
Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind anerkannte Träger der Jugendhilfe.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Die Teilnehmenden Ihrer Maßnahme haben ihren Wohnsitz in Sachsen.Zielgruppe Ihrer Maßnahme sind junge Menschen bis zur Vollendung des 27.
Lebensjahres mit sozialen Benachteiligungen und/oder individuellen Beeinträchtigungen, die im Prozess ihrer beruflichen und sozialen Integration in erhöhtem Maß auf Unterstützung angewiesen sind.
Die Personen haben zu Beginn des Vorhabens normalerweise die allgemeine Schulpflicht erfüllt.Sie verfügen über umfassende Erfahrungen in der Jugendhilfe und weisen die geeigneten personellen, organisatorischen und räumlichen Voraussetzungen nach.Ihr Vorhaben orientiert sich an der arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) und den Aussagen der Fachempfehlung zur arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit im Freistaat Sachsen.Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe muss Ihr Vorhaben befürworten und begleiten.Sie führen Ihr Vorhaben zusätzlich durch.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob ESF Plus-Richtlinie SMS (2021–2027) – A – Jugendberufshilfen zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenbenachteiligte junge Menschen bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres
Förderquote: 90 %.
Anträge sind unter Beachtung der Stichtage über das SAB-Förderportal einzureichen.
Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. Quelle: foerderdatenbank.de.
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