ESF Plus-Richtlinie Nachhaltige soziale Stadtentwicklung 2021-2027 – Förderung in Sachsen
Fördergeber: SAB
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 1 Tagen
Das Förderprogramm unterstützt Städte und Gemeinden in Sachsen bei der Umsetzung integrierter Stadtentwicklungskonzepte.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Städte und Gemeinden im Freistaat Sachsen sowie Dritte, die Projektträger sind..
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 85 %.
Frist und Status
Antragstellung? Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB) Vorhabensbereich A: Über Förderung wird in zweistufigem Verfahren entschieden: Bestätigung des GIHK und Entscheidungen über Anträge zur Förderung der im GIHK benannten Einzelvorhaben Antragstellung erf
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: SAB.
Voraussetzungen
Antragstellende Gemeinde muss über ein integriertes Stadtentwicklungskonzept (INSEK) verfügen.
Zuwendungen nur für Einzelvorhaben, die Bestandteile eines gebietsbezogenen integrierten Handlungskonzeptes (GIHK) sind.
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „ESF Plus-Richtlinie Nachhaltige soziale Stadtentwicklung 2021-2027"
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu ESF Plus-Richtlinie Nachhaltige soziale Stadtentwicklung 2021-2027
Wer kann ESF Plus-Richtlinie Nachhaltige soziale Stadtentwicklung 2021-2027 beantragen?
Städte und Gemeinden im Freistaat Sachsen sowie Dritte, die Projektträger sind.
Wie hoch ist die Förderung bei ESF Plus-Richtlinie Nachhaltige soziale Stadtentwicklung 2021-2027?
Förderquote: 85 %.
Bis wann kann man ESF Plus-Richtlinie Nachhaltige soziale Stadtentwicklung 2021-2027 beantragen?
Antragstellung? Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB) Vorhabensbereich A: Über Förderung wird in zweistufigem Verfahren entschieden: Bestätigung des GIHK und Entscheidungen über Anträge zur Förderung der im GIHK benannten Einzelvorhaben Antragstellung erf
Wer ist Fördergeber von ESF Plus-Richtlinie Nachhaltige soziale Stadtentwicklung 2021-2027?
Fördergeber ist SAB. Quelle: sab.
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Auf einen Blick
- Förderquote
- 85 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Sachsen