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ESF Plus-Richtlinie Nachhaltige soziale Stadtentwicklung 2021-2027 – Förderung in Sachsen

Fördergeber: SAB

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 1 Tagen

Das Förderprogramm unterstützt Städte und Gemeinden in Sachsen bei der Umsetzung integrierter Stadtentwicklungskonzepte.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Städte und Gemeinden im Freistaat Sachsen sowie Dritte, die Projektträger sind..

Was wird gefördert?

Das Programm bietet Zuschüsse für Stadtteilvorhaben, die zur Verbesserung der Chancengleichheit und der aktiven Teilhabe sozial benachteiligter Menschen beitragen. Gefördert werden gebietsbezogene integrierte Handlungskonzepte, Bildungs- und Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche sowie Maßnahmen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt. Zuschüsse können bis zu 85 % der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen, in bestimmten Fällen sogar bis zu 95 %.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 85 %.

Frist und Status

Antragstellung? Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB) Vorhabensbereich A: Über Förderung wird in zweistufigem Verfahren entschieden: Bestätigung des GIHK und Entscheidungen über Anträge zur Förderung der im GIHK benannten Einzelvorhaben Antragstellung erf

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: SAB.

Voraussetzungen

Antragstellende Gemeinde muss über ein integriertes Stadtentwicklungskonzept (INSEK) verfügen.

Zuwendungen nur für Einzelvorhaben, die Bestandteile eines gebietsbezogenen integrierten Handlungskonzeptes (GIHK) sind.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu ESF Plus-Richtlinie Nachhaltige soziale Stadtentwicklung 2021-2027

Wer kann ESF Plus-Richtlinie Nachhaltige soziale Stadtentwicklung 2021-2027 beantragen?

Städte und Gemeinden im Freistaat Sachsen sowie Dritte, die Projektträger sind.

Wie hoch ist die Förderung bei ESF Plus-Richtlinie Nachhaltige soziale Stadtentwicklung 2021-2027?

Förderquote: 85 %.

Bis wann kann man ESF Plus-Richtlinie Nachhaltige soziale Stadtentwicklung 2021-2027 beantragen?

Antragstellung? Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB) Vorhabensbereich A: Über Förderung wird in zweistufigem Verfahren entschieden: Bestätigung des GIHK und Entscheidungen über Anträge zur Förderung der im GIHK benannten Einzelvorhaben Antragstellung erf

Wer ist Fördergeber von ESF Plus-Richtlinie Nachhaltige soziale Stadtentwicklung 2021-2027?

Fördergeber ist SAB. Quelle: sab.

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Auf einen Blick

Förderquote
85 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen