ESF Plus-Richtlinie Nachhaltige soziale Stadtentwicklung 2021-2027 – Förderung in Sachsen
Fördergeber: SAB
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen
Das Förderprogramm unterstützt Städte und Gemeinden in Sachsen bei der Umsetzung integrierter Stadtentwicklungskonzepte.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Städte und Gemeinden im Freistaat Sachsen sowie Dritte, die Projektträger sind..
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 85 %.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: SAB.
Voraussetzungen
Antragstellende Gemeinde muss über ein integriertes Stadtentwicklungskonzept (INSEK) verfügen.
Zuwendungen nur für Einzelvorhaben, die Bestandteile eines gebietsbezogenen integrierten Handlungskonzeptes (GIHK) sind.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu ESF Plus-Richtlinie Nachhaltige soziale Stadtentwicklung 2021-2027
Wer kann ESF Plus-Richtlinie Nachhaltige soziale Stadtentwicklung 2021-2027 beantragen?
Städte und Gemeinden im Freistaat Sachsen sowie Dritte, die Projektträger sind.
Wie hoch ist die Förderung bei ESF Plus-Richtlinie Nachhaltige soziale Stadtentwicklung 2021-2027?
Förderquote: 85 %.
Wer ist Fördergeber von ESF Plus-Richtlinie Nachhaltige soziale Stadtentwicklung 2021-2027?
Fördergeber ist SAB. Quelle: sab.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 85 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Sachsen