Fördergeber: Sächisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie Vorhaben zur Förderung der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen an beruflichen Entscheidungspositionen durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Verband/Vereinigung.
Die Förderquote beträgt 85 %. Der Förderbetrag liegt bei 50.000 € – 180.000 €.
Stellen Sie Ihren Förderantrag vor Beginn des Vorhabens zu festgelegten Stichtagen.
Fördergeber und Antragstelle: Sächisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Träger der Maßnahmen in Form natürlicher Personen mit Unternehmereigenschaft, juristischer Personen oder Personenvereinigungen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen über Genderkompetenz verfügen.Sie müssen ein fachlich fundiertes Konzept zur Ausgestaltung des Vorhabens vorlegen.Ihr Vorhaben muss Angebote für Mentoring beziehungsweise Coaching zum Wissens- und Erfahrungstransfer sowie zur Ressourcen- und Potenzialentwicklung für die Teilnehmenden beinhalten.Zur Zielgruppe Ihrer Maßnahme gehören Frauen mit beruflichen und akademischen Abschlüssen, die berufliche beziehungsweise akademische Karriereschritte anstreben oder verantwortliche Positionen insbesondere mit Personal- oder Budgetverantwortung übernommen haben.Weiterbildungskurse zum Erwerb zusätzlicher berufsbezogener Fähigkeiten und Fertigkeiten werden nicht gefördert.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
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Jetzt Projekt prüfenUnternehmen, Verband/Vereinigung
Förderbetrag: 50.000 € – 180.000 €. Förderquote: 85 %.
Stellen Sie Ihren Förderantrag vor Beginn des Vorhabens zu festgelegten Stichtagen.
Fördergeber ist Sächisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung. Quelle: foerderdatenbank.de.
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