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Antrag möglichZuschuss

ESF Plus-Richtlinie Gleichstellung im Erwerbsleben 2021–2027 – D – Förderung in Sachsen

Fördergeber: Sächisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie Vorhaben zur Förderung der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen an beruflichen Entscheidungspositionen durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Sachsen fördert mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) Plus Ihre Maßnahmen zur lebensphasenorientierten Unterstützung der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen an Entscheidungspositionen im Erwerbsleben. Sie erhalten die Förderung für die Etablierung neuer oder die Ausweitung bestehender Vorhaben, die (angehende) weibliche Fach- und Führungskräfte bei der gezielten Planung und Verfolgung ihres individuellen Karrierewegs unterstützen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 85 Prozent der förderfähigen Kosten für eine Dauer von bis zu 2 Jahren. Der Höchstbetrag liegt normalerweise bei EUR 180.000. Ihre förderfähigen Ausgaben müssen mindestens EUR 50.000 betragen. Stellen Sie Ihren Förderantrag vor Beginn des Vorhabens zu festgelegten Stichtagen über das SAB-Förderportal bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB).

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 85 %. Der Förderbetrag liegt bei 50.000 € – 180.000 €.

Frist und Status

Stellen Sie Ihren Förderantrag vor Beginn des Vorhabens zu festgelegten Stichtagen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Sächisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Träger der Maßnahmen in Form natürlicher Personen mit Unternehmereigenschaft, juristischer Personen oder Personenvereinigungen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen über Genderkompetenz verfügen.Sie müssen ein fachlich fundiertes Konzept zur Ausgestaltung des Vorhabens vorlegen.Ihr Vorhaben muss Angebote für Mentoring beziehungsweise Coaching zum Wissens- und Erfahrungstransfer sowie zur Ressourcen- und Potenzialentwicklung für die Teilnehmenden beinhalten.Zur Zielgruppe Ihrer Maßnahme gehören Frauen mit beruflichen und akademischen Abschlüssen, die berufliche beziehungsweise akademische Karriereschritte anstreben oder verantwortliche Positionen insbesondere mit Personal- oder Budgetverantwortung übernommen haben.Weiterbildungskurse zum Erwerb zusätzlicher berufsbezogener Fähigkeiten und Fertigkeiten werden nicht gefördert.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „ESF Plus-Richtlinie Gleichstellung im Erwerbsleben 2021–2027 – D"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob ESF Plus-Richtlinie Gleichstellung im Erwerbsleben 2021–2027 – D zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

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Häufige Fragen zu ESF Plus-Richtlinie Gleichstellung im Erwerbsleben 2021–2027 – D

Wer kann ESF Plus-Richtlinie Gleichstellung im Erwerbsleben 2021–2027 – D beantragen?

Unternehmen, Verband/Vereinigung

Wie hoch ist die Förderung bei ESF Plus-Richtlinie Gleichstellung im Erwerbsleben 2021–2027 – D?

Förderbetrag: 50.000 € – 180.000 €. Förderquote: 85 %.

Bis wann kann man ESF Plus-Richtlinie Gleichstellung im Erwerbsleben 2021–2027 – D beantragen?

Stellen Sie Ihren Förderantrag vor Beginn des Vorhabens zu festgelegten Stichtagen.

Wer ist Fördergeber von ESF Plus-Richtlinie Gleichstellung im Erwerbsleben 2021–2027 – D?

Fördergeber ist Sächisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung. Quelle: foerderdatenbank.de.

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Auf einen Blick

Förderbetrag
50.000 € – 180.000 €
Förderquote
85 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen

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