Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie Maßnahmen zur Förderung der gleichberechtigten Beteiligung von Frauen am Erwerbsleben durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Verband/Vereinigung.
Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei 50.000 € – 190.000 €.
Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens zu festgelegten Stichtagen gestellt werden.
Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Träger der Maßnahmen in Form natürlicher Personen mit Unternehmereigenschaft oder juristischer Personen oder Personenvereinigungen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen über Genderkompetenz verfügen.Sie müssen ein fachlich fundiertes Konzept zur Ausgestaltung des Vorhabens vorlegen.Zu Ihrer Zielgruppe gehören Personen mit dem Geschlechtseintrag weiblich.
Im Bereich Kontaktstellen Frau und Beruf gehören auch Männer in vergleichbaren Lebenslagen wie alleinerziehende Väter zu den Begünstigten Ihrer Maßnahme.
Antragsentwurf für dieses Programm
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob ESF Plus-Richtlinie Gleichstellung im Erwerbsleben 2021–2027 – C – Vorhaben zur Förderung der Beteiligung am Arbeitsmarkt zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenUnternehmen, Verband/Vereinigung
Förderbetrag: 50.000 € – 190.000 €. Förderquote: 90 %.
Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens zu festgelegten Stichtagen gestellt werden.
Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung. Quelle: foerderdatenbank.de.
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