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Antrag möglichZuschuss

ESF Plus-Richtlinie Gleichstellung im Erwerbsleben 2021–2027 – C – Vorhaben zur Förderung der Beteiligung am Arbeitsmarkt – Förderung in Sachsen

Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie Maßnahmen zur Förderung der gleichberechtigten Beteiligung von Frauen am Erwerbsleben durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Sachsen fördert mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) Plus Ihre Vorhaben zur Förderung der gleichberechtigten Erwerbsbeteiligung von Zielgruppen mit erschwerten Rahmenbedingungen, typischen Brüchen und Verzögerungen in den Erwerbsbiografien sowie der Vereinbarkeit von Beruf und Familie beziehungsweise Pflege. Sie erhalten die Förderung für Kontaktstellen Frau und Beruf sowieVorhaben zur Erhöhung der Arbeitsmarktnähe von Migrantinnen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt für Kontaktstellen Frau und Beruf bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben und normalerweise bis zu EUR 125.000 pro Jahr für die Dauer von insgesamt bis zu 2 Jahren;für Vorhaben zur Erhöhung der Arbeitsmarktnähe von Migrantinnen im Jahr 2023 bis zu 95 Prozent der förderfähigen Ausgaben und ab 2024 bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben für bis zu 2 Jahre. Der Höchstbetrag liegt normalerweise bei EUR 190.000. Ihre förderfähigen Ausgaben müssen mindestens EUR 50.000 betragen. Stellen Sie Ihren Förderantrag vor Beginn des Vorhabens zu festgelegten Stichtagen über das SAB-Förderportal bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB).

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei 50.000 € – 190.000 €.

Frist und Status

Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens zu festgelegten Stichtagen gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Träger der Maßnahmen in Form natürlicher Personen mit Unternehmereigenschaft oder juristischer Personen oder Personenvereinigungen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen über Genderkompetenz verfügen.Sie müssen ein fachlich fundiertes Konzept zur Ausgestaltung des Vorhabens vorlegen.Zu Ihrer Zielgruppe gehören Personen mit dem Geschlechtseintrag weiblich.

Im Bereich Kontaktstellen Frau und Beruf gehören auch Männer in vergleichbaren Lebenslagen wie alleinerziehende Väter zu den Begünstigten Ihrer Maßnahme.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „ESF Plus-Richtlinie Gleichstellung im Erwerbsleben 2021–2027 – C – Vorhaben zur Förderung der Beteiligung am Arbeitsmarkt"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob ESF Plus-Richtlinie Gleichstellung im Erwerbsleben 2021–2027 – C – Vorhaben zur Förderung der Beteiligung am Arbeitsmarkt zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

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Häufige Fragen zu ESF Plus-Richtlinie Gleichstellung im Erwerbsleben 2021–2027 – C – Vorhaben zur Förderung der Beteiligung am Arbeitsmarkt

Wer kann ESF Plus-Richtlinie Gleichstellung im Erwerbsleben 2021–2027 – C – Vorhaben zur Förderung der Beteiligung am Arbeitsmarkt beantragen?

Unternehmen, Verband/Vereinigung

Wie hoch ist die Förderung bei ESF Plus-Richtlinie Gleichstellung im Erwerbsleben 2021–2027 – C – Vorhaben zur Förderung der Beteiligung am Arbeitsmarkt?

Förderbetrag: 50.000 € – 190.000 €. Förderquote: 90 %.

Bis wann kann man ESF Plus-Richtlinie Gleichstellung im Erwerbsleben 2021–2027 – C – Vorhaben zur Förderung der Beteiligung am Arbeitsmarkt beantragen?

Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens zu festgelegten Stichtagen gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von ESF Plus-Richtlinie Gleichstellung im Erwerbsleben 2021–2027 – C – Vorhaben zur Förderung der Beteiligung am Arbeitsmarkt?

Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Sachsen
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Förderung von hochwertigen wirtschaftsnahen Infrastrukturmaßnahmen
  • → InnoStartBonus
  • → Förderung des Nachwuchsleistungssports

Auf einen Blick

Förderbetrag
50.000 € – 190.000 €
Förderquote
90 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen

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