Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie als Frau ein Unternehmen gründen möchten und von besonderen Hemmnissen betroffen sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Frauen mit besonderen Gründungshemmnissen.
Der Förderbetrag liegt bei 1.320 €.
Anträge müssen vor der Gründung gestellt werden.
Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind volljährige weibliche Personen mit Wohnsitz in Sachsen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie sind eine Gründerin, die eigene Migrationserfahrung hat oderalleinerziehend ist oderals Berufsrückkehrende ihre Erwerbstätigkeit oder Arbeitslosigkeit wegen der Betreuung von aufsichtsbedürftigen Kindern oder der Betreuung pflegebedürftiger Personen in den letzten 12 Monaten vor der Antragstellung mindestens 6 Monaten unterbrochen hat oderals pflegende Angehörige Leistungen zur sozialen Sicherung als Pflegeperson erhält oderdie in den letzten 12 Monaten vor Antragstellung überwiegend als mitarbeitende Familienangehörige tätig war oderein unterdurchschnittliches Erwerbseinkommen in den letzten 12 Monaten vor Antragstellung hat odereine gemeinwohlorientierte Unternehmensgründung beabsichtigt.
Sie weisen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Gründung sowie zum Betreiben eines Unternehmens im Hinblick auf Fachkunde und Unternehmensführung nach.Sie dürfen zum Zeitpunkt der Bewilligung noch nicht gegründet haben.
Wenn Sie die Selbstständigkeit aus dem Nebenerwerb in den Haupterwerb überführen, gilt diese Einschränkung nicht.Als Studierende sowie Beschäftigte von Hochschulen, Berufsakademien und Forschungseinrichtungen, die förderfähig im Rahmen der auf die Existenzsicherung gerichteten Leistungen zur Förderung von Gründungen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen ist, werden Sie nicht gefördert.
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Jetzt Projekt prüfenFrauen mit besonderen Gründungshemmnissen
Förderbetrag: 1.320 €.
Anträge müssen vor der Gründung gestellt werden.
Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung. Quelle: foerderdatenbank.de.
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