Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie Fachkräfte aus MINT (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft, Technik)-Fachbereichen in Ihrem Unternehmen zusammen forschen und entwickeln lassen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen.
Anträge können jederzeit eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA).
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß EU-Definition der gewerblichen Wirtschaft und der Kultur- und Kreativwirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte im Freistaat Sachsen.
Im Verbund können auch Hochschulen und Forschungseinrichtungen sowie große Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft Förderanträge stellen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr neu eingestelltes Personal ersetzt kein anderes Personal.Der Arbeitsplatz befindet sich im Freistaat Sachsen.In Ihrem InnoTeam kooperieren mindestens 1 kleines oder mittleres Unternehmen oder mindestens 1 Hochschule oder Forschungseinrichtung.Ihr InnoTeam besteht aus mindestens 3 und höchstens 12 Personen.Die in einem InnoTeam tätige Personen besitzen eine abgeschlossene wirtschafts-, natur- oder ingenieurwissenschaftliche Ausbildung oder einer Ausbildung in den Agrar-, Forst- und Ernährungswissenschaften an einer Hochschule oder Berufsakademie.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Anträge können jederzeit eingereicht werden.
Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA). Quelle: foerderdatenbank.de.
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