Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie Absolventinnen und Absolventen oder qualifizierte Fachkräfte aus den MINT-Fachbereichen (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft, Technik) neu einstellen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen.
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 90.000 €.
Antrag vor Beginn des Vorhabens einreichen
Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA).
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt für Innovationsassistentinnen und -assistenten oder InnoManagerinnen und -Manager sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß EU-Definition der gewerblichen Wirtschaft, der Kultur- und Kreativwirtschaft sowie der Sozial- und Gesundheitswirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte im Freistaat Sachsen.
Im Bereich der Sozial- und Gesundheitswirtschaft sind auch große Unternehmen antragsberechtigt;Transferassistentinnen und -assistenten sind Hochschulen, Forschungseinrichtungen, die Berufsakademie Sachsen, Kammern, Verbände, sonstige Technologiemittler wie Technologieagenturen, Technologietransferzentren, Technologiegründerzentren sowieTransferstellen universitärer und außeruniversitärer Forschungseinrichtungen mit Sitz oder Betriebsstätte im Freistaat Sachsen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sei setzen Ihr gefördertes Personal auf einer neu geschaffenen Stelle ein und ersetzen kein anderes Personal.
Innovationsassistentinnen und -assistenten müssen Sie unbefristet einstellen.Ihr neu eingestelltes Personal darf in den vergangenen 6 Monaten vor Antragstellung nicht von sich aus eine Beschäftigung in Sachsen gekündigt haben.Der neu geschaffene Arbeitsplatz befindet sich im Freistaat Sachsen.Die Dauer der Beschäftigung beträgt mindestens 12 Monate.
Sie dürfen eine branchenübliche Probezeit vereinbaren.Sie dürfen normalerweise gleichzeitig bis zu 2 Innovationsassistentinnen und -assistenten oder Transferassistentinnen und -assistenten beschäftigen, aber nur eine InnoManagerin oder einen InnoManager.Innovationsassistentinnen und -assistenten müssen über einen Abschluss von Hochschulen, Berufsakademien und Fachschulen für Technik verfügen und den letzten qualifizierenden Abschluss innerhalb der vergangenen 5 Jahre vor Beschäftigungsbeginn erworben haben.
Eine Tätigkeit an einer Hochschule verlängert diesen Zeitraum um bis zu 5 Jahre.InnoManagerinnen und -Manager müssen über eine abgeschlossene wirtschafts-, natur- oder ingenieurwissenschaftlichen Ausbildung oder eine Ausbildung in den Agrar-, Forst- und Ernährungswissenschaften an einer Hochschule oder Berufsakademie verfügen.Transferassistentinnen und -assistenten müssen über eine abgeschlossene wirtschafts-, natur- oder ingenieurwissenschaftlichen Ausbildung oder eine Ausbildung in den Agrar-, Forst- und Ernährungswissenschaften an einer Hochschule oder Berufsakademie und über mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in Wirtschaft, Wissenschaft oder bei einem Technologiemittler verfügen.
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Förderbetrag: bis 90.000 €. Förderquote: 50 %.
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Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA). Quelle: foerderdatenbank.de.
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