FÖRDERBASE
FörderprogrammeFunktionen & PreiseSchnellcheckÜber das ProjektBlog
AnmeldenKostenlos starten →
FÖRDERBASE

KI-gestützte Fördermittelsuche für Vereine, Kommunen und Unternehmen in ganz Deutschland – mit automatischem Matching und Antragsvorbereitung.

info@foerderbase.de

Plattform

  • Startseite
  • Funktionen & Preise
  • Über das Projekt
  • Förderprogramme
  • KI-Matching
  • Blog & Ratgeber
  • FAQ
  • Kontakt
  • Partner
  • Kooperation Vereinsplaner
  • Fördermittel Vereine
  • Fördermittel Unternehmen
  • Fördermittel Kommunen

Regionen

  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Berlin
  • Brandenburg
  • Bremen
  • Hamburg
  • Hessen
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Niedersachsen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen
  • Alle Programme →
  • Bestand & Zahlen

© 2026 FörderBase – KI-gestützte Fördermittelsuche für Deutschland

AGBImpressumDatenschutz
  1. Start
  2. /Förderprogramme
  3. /Fördermittel Sachsen
  4. /ESF Plus MINT-Fachkräfteprogramm – A – MINT-Fachkräftebindung
Antrag möglichZuschuss

ESF Plus MINT-Fachkräfteprogramm – A – MINT-Fachkräftebindung – Förderung in Sachsen

Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie Absolventinnen und Absolventen oder qualifizierte Fachkräfte aus den MINT-Fachbereichen (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft, Technik) neu einstellen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) bei der Umsetzung von innovativen und technologieorientierten Vorhaben. Sie erhalten die Förderung für die unbefristete Neuanstellung von Innovationsassistentinnen und -assistenten, die ein Forschungs- und Entwicklungs-Thema mit innovativem, technologieorientiertem Inhalt bearbeiten,die Neuanstellung von InnoManagerinnen und InnoManagern, die in Ihrem Unternehmen ein betriebliches Innovationsmanagement im Sinne von Prozess- oder Organisationsinnovationen einführen,die Neuanstellung von Transferassistentinnen und Transferassistenten, die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) durch Informations- und Beratungsleistungen bei der Identifikation und planvollen Übertragung technologischen Wissens von Technologiegebern zur Vorbereitung und Realisierung von Produkt- oder Verfahrensinnovationen unterstützen oder Forschungsergebnisse der Wissenschaft für die gewerbliche Wirtschaft aufbereiten. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Personalausgaben, jedoch höchstens EUR 70.000 pro Jahr für bis zu 36 Monate je Innovationsassistentin und -assistenten,EUR 85.000 pro Jahr für bis zu 30 Monate je InnoManagerin und -Manager undEUR 90.000 pro Jahr für bis zu 48 Monate je Transferassistentin und -assistenten. Reichen Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn des Vorhabens über das SAB-Förderportal bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) ein.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 90.000 €.

Frist und Status

Antrag vor Beginn des Vorhabens einreichen

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA).

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt für Innovationsassistentinnen und -assistenten oder InnoManagerinnen und -Manager sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß EU-Definition der gewerblichen Wirtschaft, der Kultur- und Kreativwirtschaft sowie der Sozial- und Gesundheitswirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte im Freistaat Sachsen.

Im Bereich der Sozial- und Gesundheitswirtschaft sind auch große Unternehmen antragsberechtigt;Transferassistentinnen und -assistenten sind Hochschulen, Forschungseinrichtungen, die Berufsakademie Sachsen, Kammern, Verbände, sonstige Technologiemittler wie Technologieagenturen, Technologietransferzentren, Technologiegründerzentren sowieTransferstellen universitärer und außeruniversitärer Forschungseinrichtungen mit Sitz oder Betriebsstätte im Freistaat Sachsen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sei setzen Ihr gefördertes Personal auf einer neu geschaffenen Stelle ein und ersetzen kein anderes Personal.

Innovationsassistentinnen und -assistenten müssen Sie unbefristet einstellen.Ihr neu eingestelltes Personal darf in den vergangenen 6 Monaten vor Antragstellung nicht von sich aus eine Beschäftigung in Sachsen gekündigt haben.Der neu geschaffene Arbeitsplatz befindet sich im Freistaat Sachsen.Die Dauer der Beschäftigung beträgt mindestens 12 Monate.

Sie dürfen eine branchenübliche Probezeit vereinbaren.Sie dürfen normalerweise gleichzeitig bis zu 2 Innovationsassistentinnen und -assistenten oder Transferassistentinnen und -assistenten beschäftigen, aber nur eine InnoManagerin oder einen InnoManager.Innovationsassistentinnen und -assistenten müssen über einen Abschluss von Hochschulen, Berufsakademien und Fachschulen für Technik verfügen und den letzten qualifizierenden Abschluss innerhalb der vergangenen 5 Jahre vor Beschäftigungsbeginn erworben haben.

Eine Tätigkeit an einer Hochschule verlängert diesen Zeitraum um bis zu 5 Jahre.InnoManagerinnen und -Manager müssen über eine abgeschlossene wirtschafts-, natur- oder ingenieurwissenschaftlichen Ausbildung oder eine Ausbildung in den Agrar-, Forst- und Ernährungswissenschaften an einer Hochschule oder Berufsakademie verfügen.Transferassistentinnen und -assistenten müssen über eine abgeschlossene wirtschafts-, natur- oder ingenieurwissenschaftlichen Ausbildung oder eine Ausbildung in den Agrar-, Forst- und Ernährungswissenschaften an einer Hochschule oder Berufsakademie und über mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in Wirtschaft, Wissenschaft oder bei einem Technologiemittler verfügen.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „ESF Plus MINT-Fachkräfteprogramm – A – MINT-Fachkräftebindung"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob ESF Plus MINT-Fachkräfteprogramm – A – MINT-Fachkräftebindung zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

Jetzt Projekt prüfen

Häufige Fragen zu ESF Plus MINT-Fachkräfteprogramm – A – MINT-Fachkräftebindung

Wer kann ESF Plus MINT-Fachkräfteprogramm – A – MINT-Fachkräftebindung beantragen?

Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen

Wie hoch ist die Förderung bei ESF Plus MINT-Fachkräfteprogramm – A – MINT-Fachkräftebindung?

Förderbetrag: bis 90.000 €. Förderquote: 50 %.

Bis wann kann man ESF Plus MINT-Fachkräfteprogramm – A – MINT-Fachkräftebindung beantragen?

Antrag vor Beginn des Vorhabens einreichen

Wer ist Fördergeber von ESF Plus MINT-Fachkräfteprogramm – A – MINT-Fachkräftebindung?

Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA). Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Sachsen
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Förderung von hochwertigen wirtschaftsnahen Infrastrukturmaßnahmen
  • → InnoStartBonus
  • → Förderung des Nachwuchsleistungssports

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 90.000 €
Förderquote
50 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen

Programm im Blick behalten

Merken & passende Alternativen finden

Kostenloses Konto: Programme merken, Fristen im Überblick und passende Alternativen für Ihr Vorhaben.

Welche Programme passen noch? Schnellcheck starten →
Zur Quelle