Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie eine Gründung aus Ihrer Hochschule oder Forschungseinrichtung vornehmen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Existenzgründer/in, Forschungseinrichtung, Hochschule.
Die Förderquote beträgt 90 %.
Anträge für ein Standardvorhaben können nach entsprechenden Förderaufrufen eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA).
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Hochschulen sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen im Freistaat Sachsen.
Kooperationsvorhaben können von mehreren Einrichtungen gemeinsam durchgeführt werden.
Zur Zielgruppe der Gründungsinitiative gehören Studierende, Absolventinnen oder Absolventen, Promovierende oder wissenschaftliches Personal vorrangig aus natur- und ingenieurwissenschaftlichen Fachbereichen an Hochschulen, Berufsakademien oder Forschungseinrichtungen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Die Aktivitäten Ihres Standardvorhabens müssen mindestens 3 der folgenden Themenbereiche zugeordnet werden können: Generierung und Umsetzung von Ideen für Unternehmensgründungen aus Hochschul- und/oder Forschungseinrichtungen,begleitende Beratung und Unterstützung von potenziellen Gründerinnen und Gründern (soll mindestens 1 Drittel des Vorhabens ausmachen),Entwicklung und Umsetzung von Qualifizierungsmaßnahmen für unternehmerische Selbstständigkeit,Sensibilisierung und Motivierung potenzieller Gründerinnen und Gründer,Studien, Konzeptentwicklungen und wissenschaftliche Analysen.
Schwerpunkte Ihrer innovativen Vorhaben müssen vor allem sein: spezielle gründungsrelevante Fragestellungen,Erprobung neuer Lösungsansätze,praxisorientierten Erfahrungsaustausch mit Partnern aus der Wirtschaft, insbesondere unternehmerisch tätigen Personen,Vernetzung mit Technologietransfer- und Patentverwertungseinrichtungen,Auf- und Ausbau von Kontakten mit anderen Institutionen der Gründungsunterstützung.
Die Aktivitäten Ihrer Gründungsinitiativen müssen außerhalb der Pflichtaufgaben der antragstellenden Hochschule oder Forschungseinrichtung liegen,grenzen sich zu anderen gründungsbezogenen Aktivitäten der Einrichtung ab,dürfen nicht aus vergleichbaren Bundesprogrammen gefördert werden,müssen nichtwirtschaftliche Tätigkeiten sein,können Gruppen- und Einzelbetreuungsmaßnahmen umfassen.
Antragsentwurf für dieses Programm
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
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Förderquote: 90 %.
Anträge für ein Standardvorhaben können nach entsprechenden Förderaufrufen eingereicht werden.
Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA). Quelle: foerderdatenbank.de.
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