Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie ein Unternehmen gründen oder übernehmen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss für eine Beratung bekommen.
Antragsberechtigt sind: Existenzgründer/in.
Der Förderbetrag liegt bei 400 € – 5.000 €.
Anträge müssen vor Beginn der Beratung und spätestens 2 Monate nach Erstellung einer Beratungsempfehlung eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA).
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind natürliche Personen mit Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie dürfen das Unternehmen bis zur Bewilligung der Fördermittel noch nicht gegründet oder übernommen haben.
Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Gewerbeanzeige oder die Meldung beim Finanzamt.
Sie verfügen über eine dem Gründungsvorhaben dienliche Vorbildung, wie Berufserfahrung aus einer vorherigen Selbstständigkeit oder einer Tätigkeit in leitender Funktion,eine berufliche Aus- oder Fortbildung, Meisterausbildung oder ein Studium, in denen nicht länger als 2 Jahre vor Antragstellung nachweislich kaufmännische oder betriebswirtschaftliche Fachinhalte vermittelt wurden,nicht länger als 12 Monate vor Antragstellung erworbenes gründungsrelevantes Basiswissen.
Sie legen ein individuelles Gründungs- oder Unternehmenskonzept und eine Beratungsempfehlung vor.
Die Beratungsleistungen beziehen sich auf Ihr Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte im Freistaat Sachsen,werden von selbstständigen Beraterinnen und Beratern durchgeführt,umfassen auch eine Prüfung des Gründungs- oder Unternehmenskonzepts,beziehen sich auf wirtschaftliche, technische, finanzielle, organisatorische, soziale und ökologische Fragen des Gründungsvorhabens, geben Entscheidungshilfen für die Vorbereitung und Durchführung des Gründungsvorhabens oder der Übernahme eines Unternehmens, entwickeln konkrete Handlungsempfehlungen und leiten zu ihrer Umsetzung an,umfassen mindestens 2 Tagwerke (ein Tagwerk entspricht 8 Stunden).
Sie erhalten keine Förderung, wenn Sie bereits im Nebenerwerb selbstständig tätig sind odersich mit einem Unternehmen der Wirtschaftsprüfung, Unternehmens- oder Wirtschaftsberatung, mit einer Steuerberaterkanzlei, Rechtsanwaltskanzlei oder einem Notariat selbstständig machen möchten.
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Förderbetrag: 400 € – 5.000 €.
Anträge müssen vor Beginn der Beratung und spätestens 2 Monate nach Erstellung einer Beratungsempfehlung eingereicht werden.
Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA). Quelle: foerderdatenbank.de.
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