Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Mit den IT-Scouts soll ein Interesse an einer beruflichen Perspektive mit digitalen Inhalten geweckt und entwickelt werden. Dabei geht es darum die Berührungsängste gegenüber technischen (IT-)Berufen abzubauen und das Berufswahlspektrum von Jugendlichen zu erweitern.
Antragsberechtigt sind: Bildungseinrichtung, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung.
Eine Antragstellung ist wiederkehrend möglich, die jeweilige Antragsfrist kann den ergänzenden Förderkriterien entnommen werden.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsvoraussetzungen: Träger und Trägerinnen, die ihren Sitz oder eine Betriebsstätte in Schleswig-Holstein haben und über langjährige spezifische Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der beruflichen Orientierung und den Herausforderungen der digitalen Transformation in der Arbeitswelt verfügen.Enge Vernetzung mit Beteiligten im Übergang Schule-Beruf, wie zum Beispiel Schulen, Jugendeinrichtungen, Jugendberufsagenturen, Agentur für Arbeit, Jobcenter, Jugendhilfeeinrichtungen weitere Informationen Eine über die Einzelberatung hinausgehende Begleitung im Sinne eines Coachings ist nicht vorgesehen.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Eine Antragstellung ist wiederkehrend möglich, die jeweilige Antragsfrist kann den ergänzenden Förderkriterien entnommen werden.
Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus. Quelle: foerderdatenbank.de.
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