Fördergeber: SAB (Sächsische Aufbaubank)
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 5 Tagen
Förderung von Beratungsleistungen in der Vorgründungsphase für Existenzgründer im Freistaat Sachsen.
Antragsberechtigt sind: Existenzgründer.
Antragstellung erfolgen
Fördergeber und Antragstelle: SAB (Sächsische Aufbaubank).
Die Beratungsleistung muss sich auf ein zu gründendes oder zu übernehmendes Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte im Freistaat Sachsen beziehen.
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Antragstellung erfolgen
Fördergeber ist SAB (Sächsische Aufbaubank). Quelle: sab.
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