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ESF Plus - Förderung von Gründungsberatungen – Förderung in Sachsen
Fördergeber: SAB (Sächsische Aufbaubank)
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen
Förderung von Beratungsleistungen in der Vorgründungsphase für Existenzgründer im Freistaat Sachsen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Existenzgründer.
Was wird gefördert?
Das Förderprogramm unterstützt Existenzgründer, indem es einen leichteren Zugang zu Beratungsleistungen in der Vorgründungsphase ermöglicht. Ziel ist es, fundierte Entscheidungen bezüglich der Neugründung oder Übernahme eines Unternehmens zu treffen. Die Beratungsleistungen umfassen die Prüfung des Gründungs- oder Unternehmenskonzepts, einschließlich Investitions- und Finanzierungskonzepten sowie Markt- und Wettbewerbsanalysen.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: SAB (Sächsische Aufbaubank).
Voraussetzungen
Die Beratungsleistung muss sich auf ein zu gründendes oder zu übernehmendes Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte im Freistaat Sachsen beziehen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu ESF Plus - Förderung von Gründungsberatungen
Wer kann ESF Plus - Förderung von Gründungsberatungen beantragen?
Existenzgründer
Wer ist Fördergeber von ESF Plus - Förderung von Gründungsberatungen?
Fördergeber ist SAB (Sächsische Aufbaubank). Quelle: sab.
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