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ESF Plus - Förderung von Gründungsberatungen – Förderung in Sachsen

Fördergeber: SAB (Sächsische Aufbaubank)

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen

Förderung von Beratungsleistungen in der Vorgründungsphase für Existenzgründer im Freistaat Sachsen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Existenzgründer.

Was wird gefördert?

Das Förderprogramm unterstützt Existenzgründer, indem es einen leichteren Zugang zu Beratungsleistungen in der Vorgründungsphase ermöglicht. Ziel ist es, fundierte Entscheidungen bezüglich der Neugründung oder Übernahme eines Unternehmens zu treffen. Die Beratungsleistungen umfassen die Prüfung des Gründungs- oder Unternehmenskonzepts, einschließlich Investitions- und Finanzierungskonzepten sowie Markt- und Wettbewerbsanalysen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: SAB (Sächsische Aufbaubank).

Voraussetzungen

Die Beratungsleistung muss sich auf ein zu gründendes oder zu übernehmendes Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte im Freistaat Sachsen beziehen.

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Häufige Fragen zu ESF Plus - Förderung von Gründungsberatungen

Wer kann ESF Plus - Förderung von Gründungsberatungen beantragen?

Existenzgründer

Wer ist Fördergeber von ESF Plus - Förderung von Gründungsberatungen?

Fördergeber ist SAB (Sächsische Aufbaubank). Quelle: sab.

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Zuschuss
Förderregion
Sachsen