Das Land Berlin fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) arbeitsmarktpolitische Instrumente zur Verbesserung der Beschäftigungschancen, Ausbildung und Qualifizierung und dem Abbau von Benachteiligungen. Sie erhalten die Förderung für Maßnahmen in folgenden Bereichen: Fachkräftesicherung Frauenspezifische Orientierungs- und Qualifizierungsangebote: Förderung abhängiger und selbständiger Beschäftigung von Frauen in BerlinQualifizierung Kulturwirtschaft (KuWiQ III)Berliner Startup-StipendiumGründungsförderung an Hochschulen Bildung Zielgruppenspezifische Bildungsbegleitung in der Integrierten Berufsausbildungsvorbereitung (IBA) (Teilinstrument der Jugendberufsagentur)Bildungsbegleitung SEK I (Teilinstrument der Jugendberufsagentur)Brücken bauen (Teilinstrument der Jugendberufsagentur)Förderlücken schließen (Teilinstrument der Jugendberufsagentur)Vermeidung von Ausbildungsabbrüchen (Teilinstrument der Jugendberufsagentur)Fachkräftesichernde Qualifizierung zum Nachholen des MSA (FQ MSA)Spezifische Förderung von Migranten/GeflüchteteJÖK – Jugend-Ökologisch-Kultur Soziale Inklusion Lokal-Sozial-Innovativ (LSI) – Lokale Förderung sozialer Integration und InnovationGrundbildung gering literalisierter ErwachsenerQualifizierung, Beschäftigung und sozialpädagogische Unterstützung von Suchtgefährdeten/AbhängigenTeilhabeorientiertes Sozialraummanagement Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe Ihrer Förderung hängt von der Art und dem Umfang der Maßnahme ab. Richten Sie Ihren Antrag vor Beginn der Maßnahme in den jeweiligen Antragszeiträumen an die in der Programmbeschreibung genannte Stelle.
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 40 %.
Frist und Status
Richten Sie Ihren Antrag vor Beginn der Maßnahme in den jeweiligen Antragszeiträumen an die in der Programmbeschreibung genannte Stelle.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen, die den jeweiligen programmspezifischen Anforderungen entsprechen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Die jeweiligen Voraussetzungen entnehmen Sie bitte den Förderhinweisen zu den einzelnen Programmen.
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „ESF plus Berlin"
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
0/500 Zeichen
Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob ESF plus Berlin zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.