Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie bei Maßnahmen zu Beschäftigungsintegration und gesellschaftlicher Teilhabe die Familien ganzheitlich berücksichtigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Bedarfsgemeinschaften mit Kindern.
Die Förderquote beträgt 95 %.
Anträge müssen vor Beginn der zu fördernden Maßnahme eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA).
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Träger (juristische Personen des privaten oder des öffentlichen Rechts sowie natürliche Personen mit Unternehmereigenschaft), die ihren Sitz oder Niederlassung in Sachsen haben.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Vorhaben richtet sich an Bedarfsgemeinschaften nach SGB II mit mindestens einer arbeitslosen Person und mindestens einem Kind, das normalerweise unter 18 Jahren ist.Sie stellen das Beratungsteam im jeweiligen Vorhaben interdisziplinär zusammen – normalerweise aus sozialpädagogischen Fachkräften, Psychologinnen und Psychologen und beschäftigungsorientierten Coaches.Gegenüber dem eingesetzten Personal halten Sie die jeweiligen tarifvertraglichen beziehungsweise besoldungsrechtlichen Regelungen ein.Sie beachten die Nachrangigkeit gegenüber den regulären Instrumenten des Sozialgesetzbuches und holen für jede Bedarfsgemeinschaft eine entsprechende Bestätigung des zuständigen Jobcenters und Jugendamtes ein.
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Jetzt Projekt prüfenBedarfsgemeinschaften mit Kindern
Förderquote: 95 %.
Anträge müssen vor Beginn der zu fördernden Maßnahme eingereicht werden.
Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA). Quelle: foerderdatenbank.de.
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