ESF-Förderrichtlinie - NRW.BANK – Förderung in Nordrhein-Westfalen
Fördergeber: NRW.BANK
Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Die NRW.BANK unterstützt Unternehmen bei der Entwicklung und Vermarktung innovativer Technologien und Geschäftsmodelle.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Gründer, kommunale Unternehmen.
Was wird gefördert?
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: NRW.BANK.
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „ESF-Förderrichtlinie - NRW.BANK"
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob ESF-Förderrichtlinie - NRW.BANK zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu ESF-Förderrichtlinie - NRW.BANK
Wer kann ESF-Förderrichtlinie - NRW.BANK beantragen?
Unternehmen, Gründer, kommunale Unternehmen
Wer ist Fördergeber von ESF-Förderrichtlinie - NRW.BANK?
Fördergeber ist NRW.BANK. Quelle: nrwbank.
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- Zuschuss | Darlehen
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- Nordrhein-Westfalen