VeröffentlichtZuschuss | Darlehen

ESF-Förderrichtlinie - NRW.BANK – Förderung in Nordrhein-Westfalen

Fördergeber: NRW.BANK

Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Die NRW.BANK unterstützt Unternehmen bei der Entwicklung und Vermarktung innovativer Technologien und Geschäftsmodelle.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Gründer, kommunale Unternehmen.

Was wird gefördert?

Die NRW.BANK bietet Förderprogramme für Gründer und Unternehmen an, um innovative Technologien und Geschäftsmodelle zu entwickeln und zu vermarkten. Ziel ist es, das Wachstum und die Digitalisierung von Unternehmen zu fördern sowie die Schaffung von Wohnraum zu unterstützen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: NRW.BANK.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „ESF-Förderrichtlinie - NRW.BANK"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob ESF-Förderrichtlinie - NRW.BANK zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

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Häufige Fragen zu ESF-Förderrichtlinie - NRW.BANK

Wer kann ESF-Förderrichtlinie - NRW.BANK beantragen?

Unternehmen, Gründer, kommunale Unternehmen

Wer ist Fördergeber von ESF-Förderrichtlinie - NRW.BANK?

Fördergeber ist NRW.BANK. Quelle: nrwbank.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss | Darlehen
Förderregion
Nordrhein-Westfalen