Fördergeber: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie als Beratungsstelle die grenzüberschreitende Mobilität von Auszubildenden unterstützen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Bildungseinrichtungen, Kommunen, Verbände/Vereinigungen, Öffentliche Einrichtungen.
Die Förderquote beträgt 70 %.
Anträge sind im Rahmen regelmäßiger Projektaufrufe einzureichen.
Fördergeber und Antragstelle: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts (außer Behörden aller Länder und des Bundes) sowie juristische Personen des privaten Rechts, die auf dem Gebiet der beruflichen Bildung tätig sind.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Zielgruppe Ihrer Beratung sind junge Auszubildende, junge Fachkräfte und ihre Ausbildungsbetriebe in Hessen.Als Beratungsstelle müssen Sie folgende Aufgaben übernehmen: Beratung zu allen Themen, Programme und Fördermöglichkeiten im Zusammenhang berufsbezogener Auslandsaufenthalte,Unterstützung bei der Suche nach Betrieben im Ausland,Hilfestellung bei der Planung, Organisation und Durchführung von Auslandspraktika,Durchführung von Informationsveranstaltungen zu Auslandspraktika,zusätzliche Koordinationsaufgaben (zum Beispiel Durchführung von Steuerkreissitzungen).
Die von Ihnen eingesetzten Beratungskräfte müssen über folgende Qualifikationen verfügen: Berufserfahrung in betrieblicher Ausbildung, Weiterbildung oder Bildungsberatung,Kenntnisse in Beratungsmethoden und betrieblichen Abläufen,sehr gute Fremdsprachenkenntnisse,interkulturelle Kompetenzen.
Beachten Sie bitte, dass die Teilnahme an einem vom für berufliche Bildung zuständigen Ministerium anerkannten personenbezogenen Zertifizierungsverfahren innerhalb der ersten 12 Monate des Projekts verpflichtend ist, wenn nicht bereits eine Beratungszertifizierung vorliegt.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenBildungseinrichtungen, Kommunen, Verbände/Vereinigungen, Öffentliche Einrichtungen
Förderquote: 70 %.
Anträge sind im Rahmen regelmäßiger Projektaufrufe einzureichen.
Fördergeber ist Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum. Quelle: foerderdatenbank.de.
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