Fördergeber: KfW – Kreditanstalt für Wiederaufbau
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Förderkredit für Investitionen in erneuerbare Energieanlagen zur Strom- und Wärmeerzeugung, Netze und Speicher. Kreditbetrag bis zu 150 Millionen Euro pro Vorhaben, Finanzierung bis zu 100 % der Investitionskosten.
Antragsberechtigt sind: gemeinnuetzig, kommune, privatperson, unternehmen.
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 150.000.000 €.
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Keine Antragsfrist; laufendes Programm
Fördergeber und Antragstelle: KfW – Kreditanstalt für Wiederaufbau.
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „kfw_erneuerbare_energien“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Erneuerbare Energien – Standard zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfengemeinnuetzig, kommune, privatperson, unternehmen
Förderbetrag: bis 150.000.000 €. Förderquote: 100 %.
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Fördergeber ist KfW – Kreditanstalt für Wiederaufbau. Quelle: kfw.
Zur Kombinierbarkeit gehört Erneuerbare Energien – Standard zur Gruppe „kfw_erneuerbare_energien". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Programm im Blick behalten
Merken & passende Alternativen findenKostenloses Konto: Programme merken, Fristen im Überblick und passende Alternativen für Ihr Vorhaben.
Welche Programme passen noch? Schnellcheck starten →