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Erneuerbare Energien – Standard – Förderung in ["Bundesweit"]

Fördergeber: KfW – Kreditanstalt für Wiederaufbau

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen

Förderkredit für Investitionen in erneuerbare Energieanlagen zur Strom- und Wärmeerzeugung, Netze und Speicher. Kreditbetrag bis zu 150 Millionen Euro pro Vorhaben, Finanzierung bis zu 100 % der Investitionskosten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: gemeinnuetzig, kommune, privatperson, unternehmen.

Was wird gefördert?

Das KfW-Programm 270 finanziert Bau, Erweiterung und Erwerb von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien in Deutschland und im Ausland, darunter Photovoltaik, Wasserkraftwerke (bis 20 MW), Windkraftanlagen, Biomasse-KWK-Anlagen, Biogasanlagen und Batteriespeicher. Auch Wärme- und Kältenetze aus erneuerbaren Quellen, Netzflexibilisierungsmaßnahmen sowie Digitalisierung des Energiesystems werden gefördert. Finanziert werden bis zu 100 % der Investitionskosten. Antragsberechtigt sind in- und ausländische Unternehmen, Körperschaften des öffentlichen Rechts, Stiftungen, kommunale Verbände, Privatpersonen (sofern Strom/Wärme ins Netz eingespeist wird) sowie Freiberufler.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 150.000.000 €.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Keine Antragsfrist; laufendes Programm

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: KfW – Kreditanstalt für Wiederaufbau.

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „kfw_erneuerbare_energien“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Erneuerbare Energien – Standard

Wer kann Erneuerbare Energien – Standard beantragen?

gemeinnuetzig, kommune, privatperson, unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei Erneuerbare Energien – Standard?

Förderbetrag: bis 150.000.000 €. Förderquote: 100 %.

Bis wann kann man Erneuerbare Energien – Standard beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Erneuerbare Energien – Standard?

Fördergeber ist KfW – Kreditanstalt für Wiederaufbau. Quelle: kfw.

Ist Erneuerbare Energien – Standard mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Erneuerbare Energien – Standard zur Gruppe „kfw_erneuerbare_energien". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 150.000.000 €
Förderquote
100 %
Förderart
Darlehen
Förderregion
["Bundesweit"]