Erneuerbare Energien – Standard – Förderung in ["Bundesweit"]
Fördergeber: KfW – Kreditanstalt für Wiederaufbau
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Förderkredit für Investitionen in erneuerbare Energieanlagen zur Strom- und Wärmeerzeugung, Netze und Speicher. Kreditbetrag bis zu 150 Millionen Euro pro Vorhaben, Finanzierung bis zu 100 % der Investitionskosten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: privatperson, unternehmen, kommune, gemeinnuetzig.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 150.000.000 €.
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Keine Antragsfrist; laufendes Programm
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: KfW – Kreditanstalt für Wiederaufbau.
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „kfw_erneuerbare_energien". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Erneuerbare Energien – Standard
Wer kann Erneuerbare Energien – Standard beantragen?
privatperson, unternehmen, kommune, gemeinnuetzig
Wie hoch ist die Förderung bei Erneuerbare Energien – Standard?
Förderbetrag: bis 150.000.000 €. Förderquote: 100 %.
Bis wann kann man Erneuerbare Energien – Standard beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von Erneuerbare Energien – Standard?
Fördergeber ist KfW – Kreditanstalt für Wiederaufbau.
Ist Erneuerbare Energien – Standard mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Erneuerbare Energien – Standard zur Gruppe „kfw_erneuerbare_energien". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 150.000.000 €
- Förderquote
- 100 %
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- ["Bundesweit"]