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Antrag möglichZuschuss

Erhaltung und Pflege von Kulturdenkmalen – Förderung in Baden-Württemberg

Fördergeber: Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie in den Erhalt und die Pflege Ihres Kulturdenkmals investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie bei Investitionen in die Erhaltung und Pflege Ihrer Kulturdenkmale. Sie erhalten eine Förderung für denkmalbedingte Mehrausgaben bei Sicherungs-, Konservierungs- und Reparaturmaßnahmen. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt bei Privatpersonen 50 Prozent,Gemeinden, Gemeindeverbänden, Zweckverbänden, Landkreisen, Kirchen und sonstigen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften 33,3 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Höchstsumme liegt bei EUR 500.000 je Objekt, Jahr und Empfängerin und Empfänger. Die Bagatellgrenze beträgt bei Gemeinden, Gemeindeverbänden, Zweckverbänden, Landkreisen, Kirchen und sonstigen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften EUR 30.000, bei Privatpersonen EUR 3.000. Richten Sie Ihren Antrag bite vor Beginn der Maßnahme an das Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei 3.000 € – 500.000 €.

Frist und Status

Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind als Eigentümerinnen und Eigentümer, Besitzerinnen und Besitzer oder Bauunterhaltungspflichtige eines Kulturdenkmals: Privatpersonen,Gemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände, Landkreise und Kirchen sowie deren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts undsonstige, als Körperschaften des öffentlichen Rechts anerkannte Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften sowie deren Untergliederungen und Mitgliedsverbände.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihre Maßnahme muss den denkmalpflegerischen Erfordernissen des Denkmalschutzgesetzes entsprechen undmit dem bewilligenden Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart (LAD) abgestimmt sein.

Sie übernehmen die Unterhaltungspflicht des Kulturdenkmals für mindestens weitere 10 Jahre.Mit der Ausführung der Maßnahme dürfen Sie erst nach der Förderzusage beginnen.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu Erhaltung und Pflege von Kulturdenkmalen

Wer kann Erhaltung und Pflege von Kulturdenkmalen beantragen?

Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Verband/Vereinigung

Wie hoch ist die Förderung bei Erhaltung und Pflege von Kulturdenkmalen?

Förderbetrag: 3.000 € – 500.000 €. Förderquote: 50 %.

Bis wann kann man Erhaltung und Pflege von Kulturdenkmalen beantragen?

Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Erhaltung und Pflege von Kulturdenkmalen?

Fördergeber ist Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Baden-Württemberg
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Förderung einer zukunftsfähigen Regionalentwicklung durch Innovationssysteme und Nachhaltigkeit (EFRE – RegioInn2030)
  • → Bauen und Wohnen Eigentumsfinanzierung BW – Z15-Darlehen (Basisförderung)
  • → Bauen und Wohnen Eigentumsfinanzierung BW – Z15-Darlehen

Auf einen Blick

Förderbetrag
3.000 € – 500.000 €
Förderquote
50 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Baden-Württemberg

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