Fördergeber: Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie in den Erhalt und die Pflege Ihres Kulturdenkmals investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Verband/Vereinigung.
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei 3.000 € – 500.000 €.
Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind als Eigentümerinnen und Eigentümer, Besitzerinnen und Besitzer oder Bauunterhaltungspflichtige eines Kulturdenkmals: Privatpersonen,Gemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände, Landkreise und Kirchen sowie deren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts undsonstige, als Körperschaften des öffentlichen Rechts anerkannte Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften sowie deren Untergliederungen und Mitgliedsverbände.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihre Maßnahme muss den denkmalpflegerischen Erfordernissen des Denkmalschutzgesetzes entsprechen undmit dem bewilligenden Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart (LAD) abgestimmt sein.
Sie übernehmen die Unterhaltungspflicht des Kulturdenkmals für mindestens weitere 10 Jahre.Mit der Ausführung der Maßnahme dürfen Sie erst nach der Förderzusage beginnen.
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Jetzt Projekt prüfenKommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Verband/Vereinigung
Förderbetrag: 3.000 € – 500.000 €. Förderquote: 50 %.
Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Fördergeber ist Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg. Quelle: foerderdatenbank.de.
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