Fördergeber: Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie als Träger einer öffentlichen Bibiliothek oder eines öffentlichen Archivs nachhaltige Erhaltungs- und Sicherungsmaßnahmen Ihres schriftlichen Kulturgutes planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Antragsberechtigt sind: Öffentliche Bibliotheken und Archive.
Die Förderquote beträgt 90 %.
Anträge müssen bis zum 28. Februar des laufenden Haushaltsjahres eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
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Antragsberechtigt sind Träger von öffentlichen Bibliotheken und Archiven,Träger von privaten Bibliotheken und Archiven, sofern ihre Bestände grundsätzlich der Öffentlichkeit zugänglich sind und ein öffentliches Interesse an der Erhaltung des betroffenen Werkes besteht, in Schleswig-Holstein.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihre Maßnahme muss von landesweiter oder besonderer kulturpolitischer Bedeutung sein und damit im besonderen Landesinteresse liegen.Als wesentliches schriftliches Kulturgut gelten in den Archiven: Urkunden, Amtsbücher, Akten, Karten und Pläne, Plakatsammlungen und Foto- beziehungsweise Glasplattensammlungen;in den Bibliotheken: unter anderem Handschriften, Autographen, Nachlässe von hohem kulturhistorischem Wert, Inkunabeln, Drucke der Jahre zwischen 1500 und 1850, und ab 1850: regionale und lokal bedeutende Literatur (Slesvico-Holsatica), Literatur, die auf dem Territorium des heutigen Schleswig-Holstein erschienen ist, Sondersammelgebiete, wertvolle geschlossene (historische) Sammlungen und Spezialbestände, wertvolle Einzelstücke, Unica, Rara, historische Karten, historische Noten sowie Literatur, die für die Absicherung der Erforschung der Landes- und Heimatgeschichte und Verwaltung langfristig unverzichtbar ist.
Sie können die Förderung für Investitionen (beispielsweise technische Ausstattung) nur für den Fall bekommen, dass Sie sie ausschließlich für Erhaltungsmaßnahmen nutzen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind wissenschaftliche Bibliotheken in schleswig-holsteinischen Hochschulen sowieBaumaßnahmen.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Erhaltung des schriftlichen Kulturgutes in den Archiven und Bibliotheken in Schleswig-Holstein zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
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Förderquote: 90 %.
Anträge müssen bis zum 28. Februar des laufenden Haushaltsjahres eingereicht werden.
Fördergeber ist Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur. Quelle: foerderdatenbank.de.
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