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Antrag möglichZuschuss

Erhaltung des schriftlichen Kulturgutes in den Archiven und Bibliotheken in Schleswig-Holstein – Förderung in Schleswig-Holstein

Fördergeber: Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie als Träger einer öffentlichen Bibiliothek oder eines öffentlichen Archivs nachhaltige Erhaltungs- und Sicherungsmaßnahmen Ihres schriftlichen Kulturgutes planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Öffentliche Bibliotheken und Archive.

Was wird gefördert?

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie als Träger einer öffentlichen Bibiliothek oder eines öffentlichen Archivs bei der Restaurierung und nachhaltigen Sicherung Ihres wesentlichen schriftlichen Kulturgutes. Sie bekommen die Förderung für Maßnahmen, die Schäden des schriftlichen Kulturgutes in Ihrem Archiv und in Ihrer Bibliothek erfassen, es dauerhaft vor Zerstörung sichern und bereits vorhandene Schäden beheben,den Aufbau von Netzwerken betroffener Institutionen, geeignete Schulungen und Fachtagungen und begleitende Öffentlichkeitsarbeit sowieMaterialien zur Notfallversorgung (nur für Kreisarchive). Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt höchstens 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Sie müssen mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben durch Eigenmittel oder Mittel von Dritten finanzieren. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme schriftlich oder per E-Mail bis zum 28.2. des laufenden Haushaltsjahres an das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 90 %.

Frist und Status

Anträge müssen bis zum 28. Februar des laufenden Haushaltsjahres eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Träger von öffentlichen Bibliotheken und Archiven,Träger von privaten Bibliotheken und Archiven, sofern ihre Bestände grundsätzlich der Öffentlichkeit zugänglich sind und ein öffentliches Interesse an der Erhaltung des betroffenen Werkes besteht, in Schleswig-Holstein.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihre Maßnahme muss von landesweiter oder besonderer kulturpolitischer Bedeutung sein und damit im besonderen Landesinteresse liegen.Als wesentliches schriftliches Kulturgut gelten in den Archiven: Urkunden, Amtsbücher, Akten, Karten und Pläne, Plakatsammlungen und Foto- beziehungsweise Glasplattensammlungen;in den Bibliotheken: unter anderem Handschriften, Autographen, Nachlässe von hohem kulturhistorischem Wert, Inkunabeln, Drucke der Jahre zwischen 1500 und 1850, und ab 1850: regionale und lokal bedeutende Literatur (Slesvico-Holsatica), Literatur, die auf dem Territorium des heutigen Schleswig-Holstein erschienen ist, Sondersammelgebiete, wertvolle geschlossene (historische) Sammlungen und Spezialbestände, wertvolle Einzelstücke, Unica, Rara, historische Karten, historische Noten sowie Literatur, die für die Absicherung der Erforschung der Landes- und Heimatgeschichte und Verwaltung langfristig unverzichtbar ist.

Sie können die Förderung für Investitionen (beispielsweise technische Ausstattung) nur für den Fall bekommen, dass Sie sie ausschließlich für Erhaltungsmaßnahmen nutzen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind wissenschaftliche Bibliotheken in schleswig-holsteinischen Hochschulen sowieBaumaßnahmen.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Erhaltung des schriftlichen Kulturgutes in den Archiven und Bibliotheken in Schleswig-Holstein"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Erhaltung des schriftlichen Kulturgutes in den Archiven und Bibliotheken in Schleswig-Holstein zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

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Häufige Fragen zu Erhaltung des schriftlichen Kulturgutes in den Archiven und Bibliotheken in Schleswig-Holstein

Wer kann Erhaltung des schriftlichen Kulturgutes in den Archiven und Bibliotheken in Schleswig-Holstein beantragen?

Öffentliche Bibliotheken und Archive

Wie hoch ist die Förderung bei Erhaltung des schriftlichen Kulturgutes in den Archiven und Bibliotheken in Schleswig-Holstein?

Förderquote: 90 %.

Bis wann kann man Erhaltung des schriftlichen Kulturgutes in den Archiven und Bibliotheken in Schleswig-Holstein beantragen?

Anträge müssen bis zum 28. Februar des laufenden Haushaltsjahres eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Erhaltung des schriftlichen Kulturgutes in den Archiven und Bibliotheken in Schleswig-Holstein?

Fördergeber ist Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur. Quelle: foerderdatenbank.de.

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  • → Fördermittel Schleswig-Holstein
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  • → Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Nachhaltige Stadtentwicklung und nachhaltige städtische Mobilität
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Auf einen Blick

Förderquote
90 %
Förderart
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Förderregion
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