Erhaltung des schriftlichen Kulturgutes – Förderung in Sachsen-Anhalt
Fördergeber: Investitionsbank Sachsen-Anhalt
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 80 Tagen
Förderprogramm zur Erhaltung des schriftlichen Kulturgutes in Sachsen-Anhalt.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Institutionen und Organisationen, die sich mit der Erhaltung von Kulturgut beschäftigen..
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Investitionsbank Sachsen-Anhalt.
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „ib_sachsen_anhalt_kulturgut". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Antragstellung sind die Ausrichtung auf die Erhaltung von schriftlichem Kulturgut.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular,Projektbeschreibung,Finanzierungsplan
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Erhaltung des schriftlichen Kulturgutes zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Erhaltung des schriftlichen Kulturgutes
Wer kann Erhaltung des schriftlichen Kulturgutes beantragen?
Institutionen und Organisationen, die sich mit der Erhaltung von Kulturgut beschäftigen.
Wer ist Fördergeber von Erhaltung des schriftlichen Kulturgutes?
Fördergeber ist Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Quelle: ib_sachsen_anhalt.
Ist Erhaltung des schriftlichen Kulturgutes mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Erhaltung des schriftlichen Kulturgutes zur Gruppe „ib_sachsen_anhalt_kulturgut". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- bis zu 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Sachsen-Anhalt