Forschung für den Rückbau kerntechnischer Anlagen – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 5 Tagen
Zuschüsse für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich der naturwissenschaftlichen Grundlagenforschung.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: deutsche Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 100 %.
Frist und Status
Aktuelle Antragsfrist: 30. Juni 2027. laufend bis 30.06.2027
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR).
Voraussetzungen
Sie verfügen über die notwendige fachliche Qualifikation und eine ausreichende Kapazität zur Durchführung ihres Vorhabens.
Ihr Vorhaben stärkt die Kompetenz zur Lösung definierter Probleme, entwickelt den Stand der Technik weiter und weist einen hohen Innovationsgrad auf.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Forschung für den Rückbau kerntechnischer Anlagen
Wer kann Forschung für den Rückbau kerntechnischer Anlagen beantragen?
deutsche Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
Wie hoch ist die Förderung bei Forschung für den Rückbau kerntechnischer Anlagen?
Förderquote: 100 %.
Bis wann kann man Forschung für den Rückbau kerntechnischer Anlagen beantragen?
Aktuelle Antragsfrist: 30. Juni 2027. laufend bis 30.06.2027
Wer ist Fördergeber von Forschung für den Rückbau kerntechnischer Anlagen?
Fördergeber ist Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR). Quelle: nrwbank.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 30. Juni 2027
- Förderregion
- Bundesweit