Fördergeber: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 31 Tagen
Zuschüsse für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich der naturwissenschaftlichen Grundlagenforschung.
Antragsberechtigt sind: deutsche Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.
Die Förderquote beträgt 100 %.
Aktuelle Antragsfrist: 30. Juni 2027. laufend bis 30.06.2027
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR).
Sie verfügen über die notwendige fachliche Qualifikation und eine ausreichende Kapazität zur Durchführung ihres Vorhabens.
Ihr Vorhaben stärkt die Kompetenz zur Lösung definierter Probleme, entwickelt den Stand der Technik weiter und weist einen hohen Innovationsgrad auf.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
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Förderquote: 100 %.
Aktuelle Antragsfrist: 30. Juni 2027. laufend bis 30.06.2027
Fördergeber ist Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR). Quelle: nrwbank.
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