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Engagementfonds des Landes Sachsen-Anhalt – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: Landesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen Sachsen-Anhalt (lagfa)

Stand: August 2026 · Zuletzt geprüft vor 165 Tagen

Der Engagementfonds unterstützt Freiwillige, Initiativen und Vereine in Sachsen-Anhalt bei der Verwirklichung ihrer Ideen zur Integration und gesellschaftlichem Miteinander.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Einzelpersonen, Initiativen, Vereine.

Was wird gefördert?

Die Landesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen Sachsen-Anhalt (LAGFA) unterstützt in Zusammenarbeit mit dem Land Sachsen-Anhalt engagierte Freiwillige, Initiativen und Vereine bei ihren ehrenamtlichen Vorhaben. Die Grundidee des Engagementfonds ist es, dass Freiwilligen bei ihrer Tätigkeit keine zusätzlichen Kosten entstehen sollen, da sie bereits Zeit und Können in ihrem Ehrenamt einbringen. Der Engagementfonds des Landes Sachsen-Anhalt hilft genau da weiter. Ehrenamtlich Tätige erhalten Ausgaben relativ unbürokratisch erstattet. Der Engagementfonds unterstützt Vereine, aber auch Privatinitiativen oder Einzelpersonen, die mit ihrem Engagement vor Ort, die Nachbarschaft aktiv und offen mitgestalten wollen. Innerhalb des Engagementfonds können für ehrenamtliche Projekte folgende Ausgaben geltend gemacht werden: Honorare, Öffentlichkeitsarbeit, Verpflegung, Fahrkosten und Sachmittel. Dabei erstattet der Fonds die Kosten, die den Engagierten nachweisbar entstehen. Es können Förderungen für die Dauer von bis zu 6 Monaten beantragt werden.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 2.500 €.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Antragstellung fortlaufend möglich

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Landesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen Sachsen-Anhalt (lagfa).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „lagfa_engagementfonds“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Vereine, freie Träger, Initiativen und Privatpersonen, die sich ehrenamtlich für Flüchtlinge und Zugewanderte engagieren.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Engagementfonds des Landes Sachsen-Anhalt"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu Engagementfonds des Landes Sachsen-Anhalt

Wer kann Engagementfonds des Landes Sachsen-Anhalt beantragen?

Einzelpersonen, Initiativen, Vereine

Wie hoch ist die Förderung bei Engagementfonds des Landes Sachsen-Anhalt?

Förderbetrag: bis 2.500 €.

Bis wann kann man Engagementfonds des Landes Sachsen-Anhalt beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Engagementfonds des Landes Sachsen-Anhalt?

Fördergeber ist Landesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen Sachsen-Anhalt (lagfa). Quelle: freiwilligen-agentur.de.

Ist Engagementfonds des Landes Sachsen-Anhalt mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Engagementfonds des Landes Sachsen-Anhalt zur Gruppe „lagfa_engagementfonds". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 2.500 €
Förderquote
bis zu 100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen-Anhalt