Fördergeber: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie Energieeffizienzmaßnahmen an kommunalen Bestandsgebäuden planen oder intelligente Energiesysteme, Netze und Speichersysteme außerhalb des transeuropäischen Energienetzwerks entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung.
Die Förderquote beträgt 40 %. Der Förderbetrag liegt bei 250.000 € – 4.500.000 €.
Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind je nach Förderschwerpunkt kommunale Gebietskörperschaften,juristische Personen, an denen kommunale Gebietskörperschaften beteiligt oder deren Mitglied sie sind,Verbände,(Landes-)Agenturen,Beratungsunternehmen,Energieversorgungsunternehmen sowiekleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen verknüpft: Ihr Vorhaben muss mindestens dem Stand der Technik entsprechen,zur Marktdurchdringung von Energieeffizienzmaßnahmen beziehungsweise intelligenten Energiesystemen, Netzen und Speichern beitragen,übertragbar sein sowiemessbar zur CO2-Minderung beitragen.
Ihr Modellprojekt muss sich durch seinen technologischen Reifegrad und den Innovationsgrad des Lösungsansatzes auszeichnen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Privathaushalte,Hersteller sowie mit Vertrieb und Einbau befasste Unternehmen, wenn ihr Geschäftsfeld betroffen ist.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
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Jetzt Projekt prüfenKommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Förderbetrag: 250.000 € – 4.500.000 €. Förderquote: 40 %.
Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.
Fördergeber ist Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität. Quelle: foerderdatenbank.de.
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