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Antrag möglichZuschuss

Energieeffizienz und intelligente Netz- und Speicherinfrastruktur – Förderung in Rheinland-Pfalz

Fördergeber: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie Energieeffizienzmaßnahmen an kommunalen Bestandsgebäuden planen oder intelligente Energiesysteme, Netze und Speichersysteme außerhalb des transeuropäischen Energienetzwerks entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei Investitionen und vereinzelt auch bei nichtinvestiven Vorhaben, die zur Verbesserung der Energieeffizienz bei Nicht-Wohngebäuden und zur Einführung intelligenter Netz- und Speicherinfrastruktur beitragen. Im Schwerpunkt „Förderung von Energieeffizienz und Reduzierung von Treibhausgasemissionen“ bekommen Sie die Förderung für ein Einzelvorhaben in folgenden Bereichen: Verbesserung der Energieeffizienz in kommunalen Gebäuden, Modellprojekte: umfassende modellhafte, innovative und übertragbare Gebäudeenergieeffizienzmaßnahmen an kommunalen Bestandsgebäuden mit Fokus auf die energetische Verbesserung der Gebäudehülle sowie die Reduktion des Wärmeverbrauchs und die Umstellung auf UmweltwärmeNeue Strategien – Energieeffizienz in Kommunen: Unterstützung kommunaler Gebietskörperschaften bei der Implementierung von Energieeffizienzmaßnahmen direkt oder indirekt über BeratungseinrichtungenUnternehmensnetzwerk für Energieeffizienz: Verbesserung der Informationsangebote sowie Stärkung im Rahmen der Vernetzung (Netzwerkaufbau sowie Beratung), die Unternehmen dabei unterstützen, ihre Energieeffizienz zu steigern und den Anteil erneuerbarer Energien im Bereich der CO2-armen Strom- und Wärmeproduktion deutlich zu erhöhen Im Schwerpunkt „Entwicklung intelligenter Energiesysteme, Netze und Speichersysteme außerhalb des transeuropäischen Energienetzwerks“ bekommen Sie die Förderung für investive innovative Modell- und Demonstrationsprojekte im Bereich intelligente Energiesysteme, Netze und Speicher zur Erprobung beziehungsweise Einführung neuer Technologien, Strategien oder Verfahren. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise in den stärker entwickelten Regionen von Rheinland-Pfalz (SER) bis zu 40 Prozent undin der Übergangsregion Trier (ÜR) bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben Ihres Vorhabens müssen zwischen 300.000 EUR und 4.500.000 EUR liegen. Der Zuschuss muss mindestens 250.000 EUR betragen. Richten Sie bitte Ihre Projektskizze oder Ihren Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität. Bitte beachten Sie: Das Antragsverfahren im Bereich „Verbesserung der Energieeffizienz in kommunalen Gebäuden, Modellprojekte“ ist zweistufig. Im 1. Schritt reichen Sie Ihren Projektvorschlag im Zeitfenster des jeweils aktuellen Förderaufrufs bitte bei dem Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität ein. Wenn Sie für Ihr Vorhaben den Zuschlag bekommen, können Sie Ihren Antrag über das EFRE-Kundenportal der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) stellen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 40 %. Der Förderbetrag liegt bei 250.000 € – 4.500.000 €.

Frist und Status

Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind je nach Förderschwerpunkt kommunale Gebietskörperschaften,juristische Personen, an denen kommunale Gebietskörperschaften beteiligt oder deren Mitglied sie sind,Verbände,(Landes-)Agenturen,Beratungsunternehmen,Energieversorgungsunternehmen sowiekleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen verknüpft: Ihr Vorhaben muss mindestens dem Stand der Technik entsprechen,zur Marktdurchdringung von Energieeffizienzmaßnahmen beziehungsweise intelligenten Energiesystemen, Netzen und Speichern beitragen,übertragbar sein sowiemessbar zur CO2-Minderung beitragen.

Ihr Modellprojekt muss sich durch seinen technologischen Reifegrad und den Innovationsgrad des Lösungsansatzes auszeichnen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Privathaushalte,Hersteller sowie mit Vertrieb und Einbau befasste Unternehmen, wenn ihr Geschäftsfeld betroffen ist.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Energieeffizienz und intelligente Netz- und Speicherinfrastruktur"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

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Häufige Fragen zu Energieeffizienz und intelligente Netz- und Speicherinfrastruktur

Wer kann Energieeffizienz und intelligente Netz- und Speicherinfrastruktur beantragen?

Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung

Wie hoch ist die Förderung bei Energieeffizienz und intelligente Netz- und Speicherinfrastruktur?

Förderbetrag: 250.000 € – 4.500.000 €. Förderquote: 40 %.

Bis wann kann man Energieeffizienz und intelligente Netz- und Speicherinfrastruktur beantragen?

Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Energieeffizienz und intelligente Netz- und Speicherinfrastruktur?

Fördergeber ist Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität. Quelle: foerderdatenbank.de.

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  • → Aufstiegsbonus I und II
  • → Transformation der Tourismusregionen

Auf einen Blick

Förderbetrag
250.000 € – 4.500.000 €
Förderquote
40 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Rheinland-Pfalz

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