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Emissionsmindernde Maßnahmen bei der Vergärung von Wirtschaftsdüngern – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR)

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen

Förderung für Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter zur Emissionsminderung bei der Vergärung von Wirtschaftsdüngern.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: landwirtschaftliche Unternehmen, gewerbliche Unternehmen, kommunale Unternehmen.

Was wird gefördert?

Landwirtschaftliche, gewerbliche und kommunale Unternehmen in Deutschland können Zuschüsse für Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter erhalten, die zur Emissionsminderung bei der Vergärung von Wirtschaftsdüngern beitragen. Gefördert werden Maßnahmen wie die gasdichte Abdeckung von Lagern für Gärrückstände, Umrüstung von Biogasanlagen, und weitere investitionsbegleitende Maßnahmen. Die Antragstellung erfolgt online beim Projektträger FNR.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 40 %. Der Förderbetrag liegt bei 5.000 € – 300.000 €.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 30. Juni 2029. Anträge für bauliche Maßnahmen bis zum 31.12.2028, für alle anderen Maßnahmen bis zum 30.06.2029.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR).

Voraussetzungen

Wirtschaftsdünger-Investitionskonzept, Begleitung durch sachverständige Person, Umsetzung in Deutschland, Einhaltung der Zweckbindungsfristen, Einklang mit Umweltvorschriften, geordnete wirtschaftliche Verhältnisse.

Erforderliche Unterlagen

  • Wirtschaftsdünger-Investitionskonzept,Nachweis der sachverständigen Begleitung

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Häufige Fragen zu Emissionsmindernde Maßnahmen bei der Vergärung von Wirtschaftsdüngern

Wer kann Emissionsmindernde Maßnahmen bei der Vergärung von Wirtschaftsdüngern beantragen?

landwirtschaftliche Unternehmen, gewerbliche Unternehmen, kommunale Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei Emissionsmindernde Maßnahmen bei der Vergärung von Wirtschaftsdüngern?

Förderbetrag: 5.000 € – 300.000 €. Förderquote: 40 %.

Bis wann kann man Emissionsmindernde Maßnahmen bei der Vergärung von Wirtschaftsdüngern beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 30. Juni 2029. Anträge für bauliche Maßnahmen bis zum 31.12.2028, für alle anderen Maßnahmen bis zum 30.06.2029.

Wer ist Fördergeber von Emissionsmindernde Maßnahmen bei der Vergärung von Wirtschaftsdüngern?

Fördergeber ist Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR). Quelle: nrwbank.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
5.000 € – 300.000 €
Förderquote
40 %
Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
30. Juni 2029
Förderregion
Bundesweit