Emissionsmindernde Maßnahmen bei der Vergärung von Wirtschaftsdüngern – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR)
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen
Förderung für Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter zur Emissionsminderung bei der Vergärung von Wirtschaftsdüngern.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: landwirtschaftliche Unternehmen, gewerbliche Unternehmen, kommunale Unternehmen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 40 %. Der Förderbetrag liegt bei 5.000 € – 300.000 €.
Frist und Status
Aktuelle Antragsfrist: 30. Juni 2029. Anträge für bauliche Maßnahmen bis zum 31.12.2028, für alle anderen Maßnahmen bis zum 30.06.2029.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR).
Voraussetzungen
Wirtschaftsdünger-Investitionskonzept, Begleitung durch sachverständige Person, Umsetzung in Deutschland, Einhaltung der Zweckbindungsfristen, Einklang mit Umweltvorschriften, geordnete wirtschaftliche Verhältnisse.
Erforderliche Unterlagen
- Wirtschaftsdünger-Investitionskonzept,Nachweis der sachverständigen Begleitung
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Emissionsmindernde Maßnahmen bei der Vergärung von Wirtschaftsdüngern
Wer kann Emissionsmindernde Maßnahmen bei der Vergärung von Wirtschaftsdüngern beantragen?
landwirtschaftliche Unternehmen, gewerbliche Unternehmen, kommunale Unternehmen
Wie hoch ist die Förderung bei Emissionsmindernde Maßnahmen bei der Vergärung von Wirtschaftsdüngern?
Förderbetrag: 5.000 € – 300.000 €. Förderquote: 40 %.
Bis wann kann man Emissionsmindernde Maßnahmen bei der Vergärung von Wirtschaftsdüngern beantragen?
Aktuelle Antragsfrist: 30. Juni 2029. Anträge für bauliche Maßnahmen bis zum 31.12.2028, für alle anderen Maßnahmen bis zum 30.06.2029.
Wer ist Fördergeber von Emissionsmindernde Maßnahmen bei der Vergärung von Wirtschaftsdüngern?
Fördergeber ist Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR). Quelle: nrwbank.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 5.000 € – 300.000 €
- Förderquote
- 40 %
- Förderart
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 30. Juni 2029
- Förderregion
- Bundesweit