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ELER-Förderung – Förderung in Sachsen

Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 1 Tagen

Die ELER-Förderung unterstützt Projekte im Bereich Landwirtschaft und Umwelt im Rahmen der Förderperiode 2028–2034.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Landwirte, Umweltorganisationen, Kommunen.

Was wird gefördert?

In Vorbereitung der neuen Förderperiode 2028-2034 hat die Europäische Kommission dem EU-Rat am 16. Juli 2025 einen Entwurf der Verordnung zur Schaffung des Europäischen Wirtschafts-, Territorial-, Sozial-, Ländlichen und Seeverkehrs Fonds für nachhaltigen Wohlstand und Sicherheit vorgelegt. Die ELER-Förderung ist Teil dieser Strategie und zielt darauf ab, die Struktur- und Kohäsionspolitik sowie die Gemeinsame Agrarpolitik unter einem gemeinsamen strategischen Rahmenfonds zusammenzuführen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu ELER-Förderung

Wer kann ELER-Förderung beantragen?

Landwirte, Umweltorganisationen, Kommunen

Wer ist Fördergeber von ELER-Förderung?

Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft. Quelle: smul_sachsen.

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Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen