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ELER-Förderung – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen
Die ELER-Förderung unterstützt Projekte im Bereich Landwirtschaft und Umwelt im Rahmen der Förderperiode 2028–2034.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Landwirte, Umweltorganisationen, Kommunen.
Was wird gefördert?
In Vorbereitung der neuen Förderperiode 2028-2034 hat die Europäische Kommission dem EU-Rat am 16. Juli 2025 einen Entwurf der Verordnung zur Schaffung des Europäischen Wirtschafts-, Territorial-, Sozial-, Ländlichen und Seeverkehrs Fonds für nachhaltigen Wohlstand und Sicherheit vorgelegt. Die ELER-Förderung ist Teil dieser Strategie und zielt darauf ab, die Struktur- und Kohäsionspolitik sowie die Gemeinsame Agrarpolitik unter einem gemeinsamen strategischen Rahmenfonds zusammenzuführen.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu ELER-Förderung
Wer kann ELER-Förderung beantragen?
Landwirte, Umweltorganisationen, Kommunen
Wer ist Fördergeber von ELER-Förderung?
Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft. Quelle: smul_sachsen.
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