Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen
Die ELER-Förderung unterstützt Projekte im Bereich Landwirtschaft und Umwelt im Rahmen der Förderperiode 2028–2034.
Antragsberechtigt sind: Landwirte, Umweltorganisationen, Kommunen.
Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
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Jetzt Projekt prüfenLandwirte, Umweltorganisationen, Kommunen
Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft. Quelle: smul_sachsen.
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