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Einzelvorhaben des Naturschutzes (D.2) – Förderung in Sachsen

Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen

Förderfähig sind Einzelvorhaben des Naturschutzes aufgrund ihrer besonderen fachpolitischen Bedeutung.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Naturschutzprojekte in Sachsen.

Was wird gefördert?

Einzelvorhaben des Naturschutzes (D.2) sind förderfähig mit Zustimmung des SMUL, wenn sie eine besondere fachpolitische Bedeutung für den Naturschutz in Sachsen darstellen. Diese Vorhaben sollen sich auf die Erhaltung und Wiederherstellung der Biodiversität im Offenland, die Strukturanreicherung in Agrarlandschaften und die Erhaltung der Biodiversität auf Grünland beziehen. Eine Vorabstimmung mit der Bewilligungsbehörde zur Projektidee ist erforderlich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft.

Voraussetzungen

Besondere fachpolitische Bedeutung für den Naturschutz in Sachsen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Förderung,Ausgabenübersicht,Finanzierungsplan

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Häufige Fragen zu Einzelvorhaben des Naturschutzes (D.2)

Wer kann Einzelvorhaben des Naturschutzes (D.2) beantragen?

Naturschutzprojekte in Sachsen

Wer ist Fördergeber von Einzelvorhaben des Naturschutzes (D.2)?

Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft. Quelle: smul_sachsen.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen