Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 2 Tagen
Förderfähig sind Einzelvorhaben des Naturschutzes aufgrund ihrer besonderen fachpolitischen Bedeutung.
Antragsberechtigt sind: Naturschutzprojekte in Sachsen.
Antragstellung Antrag auf Förderung von Vorhaben - Fördergegenstand D
Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft.
Besondere fachpolitische Bedeutung für den Naturschutz in Sachsen.
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Antragstellung Antrag auf Förderung von Vorhaben - Fördergegenstand D
Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft. Quelle: smul_sachsen.
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