VeröffentlichtZuschuss
Einzelvorhaben des Naturschutzes (D.2) – Förderung in Sachsen
Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen
Förderfähig sind Einzelvorhaben des Naturschutzes aufgrund ihrer besonderen fachpolitischen Bedeutung.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Naturschutzprojekte in Sachsen.
Was wird gefördert?
Einzelvorhaben des Naturschutzes (D.2) sind förderfähig mit Zustimmung des SMUL, wenn sie eine besondere fachpolitische Bedeutung für den Naturschutz in Sachsen darstellen. Diese Vorhaben sollen sich auf die Erhaltung und Wiederherstellung der Biodiversität im Offenland, die Strukturanreicherung in Agrarlandschaften und die Erhaltung der Biodiversität auf Grünland beziehen. Eine Vorabstimmung mit der Bewilligungsbehörde zur Projektidee ist erforderlich.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft.
Voraussetzungen
Besondere fachpolitische Bedeutung für den Naturschutz in Sachsen.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Förderung,Ausgabenübersicht,Finanzierungsplan
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Einzelvorhaben des Naturschutzes (D.2) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Einzelvorhaben des Naturschutzes (D.2)
Wer kann Einzelvorhaben des Naturschutzes (D.2) beantragen?
Naturschutzprojekte in Sachsen
Wer ist Fördergeber von Einzelvorhaben des Naturschutzes (D.2)?
Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft. Quelle: smul_sachsen.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Sachsen