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Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude – Förderung in ["Bundesweit"]

Fördergeber: KfW – Kreditanstalt für Wiederaufbau

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Ergänzungskredit für Privatpersonen und Unternehmen, die bereits eine Zuschusszusage von KfW oder BAFA für Einzelmaßnahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) erhalten haben. Kredit bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: privatperson, unternehmen.

Was wird gefördert?

Das KfW-Programm 358/359 bietet ein Ergänzungsdarlehen für energetische Sanierungseinzelmaßnahmen bei Wohngebäuden, für die bereits eine Zuschusszusage von KfW oder BAFA vorliegt, die Zuschüsse aber noch nicht ausgezahlt wurden. Das Darlehen überbrückt Finanzierungslücken neben bestehenden KfW- oder BAFA-Zuschüssen gemäß BEG-EM-Richtlinien (gültig ab 1. Januar 2024). Antragsteller haben 12 Monate nach Zuschusszusage Zeit, den Ergänzungskredit zu beantragen. Antragsberechtigt sind Privatpersonen (Eigentümer/-innen, Programm 358), WEG, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, öffentliche Institutionen und Wohnungsbaugenossenschaften.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 0 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 120.000 €.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Antrag innerhalb von 12 Monaten nach Zuschusszusage; laufendes Programm

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: KfW – Kreditanstalt für Wiederaufbau.

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „kfw_einzelmassnahmen". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

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Häufige Fragen zu Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude

Wer kann Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude beantragen?

privatperson, unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude?

Förderbetrag: bis 120.000 €.

Bis wann kann man Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude?

Fördergeber ist KfW – Kreditanstalt für Wiederaufbau.

Ist Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude zur Gruppe „kfw_einzelmassnahmen". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 120.000 €
Förderquote
bis zu 0 %
Förderart
Darlehen
Förderregion
["Bundesweit"]