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Antrag möglichZuschuss

Einzelbetriebliche Investitionsförderung (EIF) – Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) – Förderung in Bayern

Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie als landwirtschaftlicher Betrieb in Gebäude und technische Einrichtungen investieren, um die Produktions- und Arbeitsbedingungen sowie die Haltungsbedingungen von Nutztieren zu verbessern und die Produktionskosten zu rationalisieren und zu senken, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kleine und mittlere landwirtschaftliche Unternehmen in Bayern.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als landwirtschaftliches Unternehmen mit Mitteln des Bundes und der EU bei der Finanzierung von Investitionen in Gebäude und technische Anlagen, mit denen Sie Ihre betriebliche Gesamtleistung und Nachhaltigkeit verbessern und die ausschließlich der Produktion tierischer Primärerzeugnisse unter besonderer Berücksichtigung der Verbesserung des Verbraucher-, Tier-, Umwelt- oder Klimaschutzes dienen. Sie erhalten die Förderung für die Errichtung oder Modernisierung von unbeweglichem Vermögen wie Bauten oder baulichen Anlagen,den Kauf neuer technischer Einrichtungen der Innenwirtschaft (wie Melkstand, Kühltechnik) einschließlich der für die Produktion notwendigen Hard- und Software,Ihre Aufwendungen für Architektinnen oder Architekten und Ingenieurinnen oder Ingenieure, für Beratung, Betreuung von Baumaßnahmen, Durchführbarkeitsstudien und den Erwerb von Patentrechten und Lizenzen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt je nach Investitionsvorhaben bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Das förderfähige Investitionsvolumen liegt zwischen mindestens EUR 20.000 und maximal EUR 1,2 Millionen (ohne Ausgaben für Betreuung) je Unternehmen beziehungsweise EUR 2,4 Millionen je Betriebszusammenschluss von Landwirtinnen und Landwirten. In der aktuellen Planungsperiode darf eine Obergrenze in Höhe von EUR 2 Millionen zuwendungsfähige Ausgaben je Zuwendungsempfänger (EUR 4 Millionen bei Betriebszusammenschlüssen) höchstens einmal ausgeschöpft werden;zur Förderung der fachkundigen Betreuung bis zu 60 Prozent der Betreuungskosten, jedoch mindestens EUR 6.000 und maximal EUR 17.500. Die Ausgaben für die Betreuung von Investitionsvorhaben können Sie nur bei einem anerkannten zuwendungsfähigen Investitionsvolumen (ohne Ausgaben für die Betreuung) von mehr als EUR 100.000 bekommen. Der Gesamtzuschuss je Zuwendungsempfänger darf 65 Prozent der förderfähigen Kosten nicht überschreiten. Ihren Antrag richten Sie bitte vor Beginn der Maßnahme ausschließlich online in iBALIS zu festgelegten Terminen beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF). Alle Anträge werden einem Auswahlverfahren mit Punktesystem unterzogen. Gefördert werden nur Anträge, die dabei mindestens 70 Punkte erreichen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 40 %. Der Förderbetrag liegt bei 20.000 € – 1.200.000 €.

Frist und Status

Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere landwirtschaftliche Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU, die ihren Sitz in Bayern haben.

Ihr Unternehmen muss mehr als 25 Prozent seiner Umsatzerlöse aus mit Bodenbewirtschaftung verbundener Produktion pflanzlicher oder tierischer Erzeugnisse erzielen,die Mindestgröße nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (§ 1 Absatz 2 ALG) erreichen beziehungsweise überschreiten odereinen landwirtschaftlichen Betrieb bewirtschaften, der unmittelbar kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgt.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Vorhaben muss zur Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen, Rationalisierung und Senkung der Produktionskosten oder Erhöhung der betrieblichen Wertschöpfung beitragen undbesondere Anforderungen mindestens in einem der Bereiche Verbraucher-, Umwelt- oder Klimaschutz und zusätzlich im Falle von Stallbauinvestitionen im Bereich Tierschutz erfüllen.

Bei Investitionen in die Tierhaltung darf Ihr Viehbesatz für die Dauer der Zweckbindung einen Wert von 2,0 Großvieheinheiten pro Hektar selbst bewirtschafteter Fläche (LF) nicht übersteigen.Sie müssen Ihre beruflichen Fähigkeiten belegen, einen Betrieb ordnungsgemäß zu führen,die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens und des durchzuführenden Investitionskonzeptes nachweisen,bei Vorhaben mit zuwendungsfähigen Ausgaben (ohne Ausgaben für Betreuung) von mehr als EUR 200.000 einen fachkundigen, zugelassenen Betreuer einschalten und eine Buchführung, die dem BMEL-Jahresabschluss entspricht, für 5 Jahre ab Schlusszahlung fortführen,die Zweckbindungsfristen beachten.

Wenn Sie Ihr Unternehmen nicht länger als 2 Jahre vor Antragstellung gegründet haben, müssen Sie einen angemessenen Eigenkapitalanteil und die Wirtschaftlichkeit Ihres durchzuführenden Vorhabens durch eine differenzierte Planungsrechnung nachweisen.Die Summe Ihrer positiven Einkünfte (Prosperitätsgrenze) darf bei der Antragstellung im Durchschnitt der letzten 3 Steuerbescheide EUR 140.000 pro Jahr nicht überschritten haben.

Für Ehepaare liegt die Grenze bei EUR 170.000.Unternehmen, an denen die öffentliche Hand mit mindestens 25 Prozent des Eigenkapitals beteiligt ist, sind von der Förderung ausgeschlossen.Grundlage der Förderung sind die Rahmenrichtlinie für Zuwendungen zu investiven Projekten im Bereich ELER und EGFL (RRL EU-Invest) sowie der jeweils geltende Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK).

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis der wirtschaftlichen Fähigkeiten,Buchführung gemäß BMEL-Jahresabschluss,Planungsrechnung bei Neugründungen

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Häufige Fragen zu Einzelbetriebliche Investitionsförderung (EIF) – Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP)

Wer kann Einzelbetriebliche Investitionsförderung (EIF) – Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) beantragen?

Kleine und mittlere landwirtschaftliche Unternehmen in Bayern

Wie hoch ist die Förderung bei Einzelbetriebliche Investitionsförderung (EIF) – Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP)?

Förderbetrag: 20.000 € – 1.200.000 €. Förderquote: 40 %.

Bis wann kann man Einzelbetriebliche Investitionsförderung (EIF) – Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) beantragen?

Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Einzelbetriebliche Investitionsförderung (EIF) – Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP)?

Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus. Quelle: foerderdatenbank.de.

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  • → Bayerisches Energiekreditprogramm / Energiekredit Regenerativ

Auf einen Blick

Förderbetrag
20.000 € – 1.200.000 €
Förderquote
40 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bayern

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