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Antrag möglichZuschuss

Einstiegsförderung für Innovationsvorhaben von KMU (EIK) – Transfer-Bonus und HighTech-Bonus – Förderung in Schleswig-Holstein

Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) Dienstleistungen und Beratungen durch Technologietransfereinrichtungen, Hochschulen oder Forschungseinrichtungen für die Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer oder zur Verbesserung bestehender Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen in Anspruch nehmen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

Was wird gefördert?

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft 2021–2027 aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) vor allem Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) mit dem Transfer-Bonus und dem HighTech-Bonus, wenn Sie Dienstleistungen und Beratungen von externen Dritten für die Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer oder zur Verbesserung bestehender Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Der Technologietransfer kann zwischen Ihnen als KMU und den beauftragten Technologietransfereinrichtungen oder privatwirtschaftlichen Transferpartnern (Transfer-Bonus) oderHochschulen oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen (HighTech-Bonus) stattfinden. Sie bekommen die Förderung beispielsweise für folgende Maßnahmen: Beratung, Unterstützung und Schulung in den Bereichen Wissenstransfer, Erwerb, Schutz und Verwertung immaterieller Vermögenswerte sowie Anwendung von Normen und Vorschriften, in denen diese verankert sind,Konstruktionsleistungen,Prototypenbau,Design,Produkttests zur Qualitätssicherung oder zur Umweltverträglichkeit,Werkstoffstudien,FuE-Leistungen für neue Fertigungstechniken,Service Engineering sowieZurverfügungstellung von Forschungsinfrastruktur und Laboratorien, Datenbanken, Bibliotheken sowie Tests und Messungen zum Zweck der Entwicklung effizienterer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt im Transfer-Bonus: für mittlere Unternehmen bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, für kleine Unternehmen bis zu 35 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,HighTech-Bonus: für mittlere Unternehmen bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, für kleine Unternehmen bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Ihre zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens EUR 15.000 und dürfen nicht mehr als EUR 75.000 betragen. Sie können die Förderung für insgesamt höchstens 3 Vorhaben bekommen. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und über das Serviceportal des Landes an den vom Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus beauftragten Projektträger Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH).

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 70 %. Der Förderbetrag liegt bei 15.000 € – 75.000 €.

Frist und Status

Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme stellen

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Vorhaben muss dem Innovationsgrad gemäß Definition der RIS3.SH entsprechen,eine ökonomische Bedeutung für die nachhaltige Wertschöpfung erwarten lassen.

Sie müssen die geförderte Maßnahme innerhalb von 8 Kalendermonaten abschließen.Auftraggeber und Auftragnehmer müssen voneinander unabhängig sein.Sie führen das Vorhaben in Schleswig-Holstein durch und verwerten dort die gewonnenen Erkenntnisse.Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Vorhabens sicherstellen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Bereitstellung von reinen Büroflächen,Skonti und Rabatte,Unternehmen in Schwierigkeiten.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Förderung,Nachweis der zuwendungsfähigen Ausgaben

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Häufige Fragen zu Einstiegsförderung für Innovationsvorhaben von KMU (EIK) – Transfer-Bonus und HighTech-Bonus

Wer kann Einstiegsförderung für Innovationsvorhaben von KMU (EIK) – Transfer-Bonus und HighTech-Bonus beantragen?

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Wie hoch ist die Förderung bei Einstiegsförderung für Innovationsvorhaben von KMU (EIK) – Transfer-Bonus und HighTech-Bonus?

Förderbetrag: 15.000 € – 75.000 €. Förderquote: 70 %.

Bis wann kann man Einstiegsförderung für Innovationsvorhaben von KMU (EIK) – Transfer-Bonus und HighTech-Bonus beantragen?

Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme stellen

Wer ist Fördergeber von Einstiegsförderung für Innovationsvorhaben von KMU (EIK) – Transfer-Bonus und HighTech-Bonus?

Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Schleswig-Holstein
  • → Fördermittel für Unternehmen
  • → Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Nachhaltige Stadtentwicklung und nachhaltige städtische Mobilität
  • → IB.SH Kommunaldarlehen zukunftsfähige Infrastruktur
  • → IB.SH Betriebsmitteldarlehen

Auf einen Blick

Förderbetrag
15.000 € – 75.000 €
Förderquote
70 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Schleswig-Holstein

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