Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) Dienstleistungen und Beratungen durch Technologietransfereinrichtungen, Hochschulen oder Forschungseinrichtungen für die Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer oder zur Verbesserung bestehender Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen in Anspruch nehmen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Antragsberechtigt sind: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
Die Förderquote beträgt 70 %. Der Förderbetrag liegt bei 15.000 € – 75.000 €.
Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme stellen
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Vorhaben muss dem Innovationsgrad gemäß Definition der RIS3.SH entsprechen,eine ökonomische Bedeutung für die nachhaltige Wertschöpfung erwarten lassen.
Sie müssen die geförderte Maßnahme innerhalb von 8 Kalendermonaten abschließen.Auftraggeber und Auftragnehmer müssen voneinander unabhängig sein.Sie führen das Vorhaben in Schleswig-Holstein durch und verwerten dort die gewonnenen Erkenntnisse.Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Vorhabens sicherstellen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Bereitstellung von reinen Büroflächen,Skonti und Rabatte,Unternehmen in Schwierigkeiten.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Einstiegsförderung für Innovationsvorhaben von KMU (EIK) – Transfer-Bonus und HighTech-Bonus zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenKleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Förderbetrag: 15.000 € – 75.000 €. Förderquote: 70 %.
Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme stellen
Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus. Quelle: foerderdatenbank.de.
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