FÖRDERBASE
FörderprogrammeFunktionen & PreiseSchnellcheckÜber das ProjektBlog
AnmeldenKostenlos starten →
FÖRDERBASE

KI-gestützte Fördermittelsuche für Vereine, Kommunen und Unternehmen in ganz Deutschland – mit automatischem Matching und Antragsvorbereitung.

info@foerderbase.de

Plattform

  • Startseite
  • Funktionen & Preise
  • Über das Projekt
  • Förderprogramme
  • KI-Matching
  • Blog & Ratgeber
  • FAQ
  • Kontakt
  • Partner
  • Kooperation Vereinsplaner
  • Fördermittel Vereine
  • Fördermittel Unternehmen
  • Fördermittel Kommunen

Regionen

  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Berlin
  • Brandenburg
  • Bremen
  • Hamburg
  • Hessen
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Niedersachsen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen
  • Alle Programme →
  • Bestand & Zahlen

© 2026 FörderBase – KI-gestützte Fördermittelsuche für Deutschland

AGBImpressumDatenschutz
  1. Start
  2. /Förderprogramme
  3. /Fördermittel Rheinland-Pfalz
  4. /Einstellung von Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben
Antrag möglichZuschuss

Einstellung von Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben – Förderung in Rheinland-Pfalz

Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben die Fortsetzung ihrer Ausbildung ermöglichen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten. Dies gilt künftig auch für Auszubildende von geschädigten Unternehmen im Hochwassergebiet.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen.

Was wird gefördert?

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie bei der Übernahme von Auszubildenden, die ihren Ausbildungsplatz aufgrund einer Insolvenz des bisherigen Ausbildungsbetriebs verloren haben. Künftig werden Sie auch unterstützt, wenn Auszubildende von geschädigten Unternehmen im Hochwassergebiet in Ihrem Unternehmen ihre Ausbildung fortsetzen können. Sie erhalten die Förderung als einmaligen Zuschuss in Höhe von EUR 2.500 je übernommene oder übernommenen Auszubildenden. Ihren Antrag reichen Sie bis spätestens 3 Monate nach Fortsetzung der Ausbildung bei der jeweiligen Kammer oder sonst zuständigen Stelle im Sinne des Berufsbildungsgesetzes ein. Die Kammer oder sonst zuständige Stelle leitet den Antrag an die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) zur Bewilligung weiter.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei 2.500 €.

Frist und Status

Anträge sind bis spätestens 3 Monate nach Fortsetzung der Ausbildung einzureichen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie der Angehörige freien Berufe.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Die Ausbildung der Auszubildenden wurde aufgrund von Insolvenz, Wegfall der Ausbildungsberechtigung oder nicht vorhersehbarer Stilllegung/Schließung des bisherigen Ausbildungsbetriebs vorzeitig beendet.Sie stellen die Fortsetzung der Ausbildung sicher.Der Berufsausbildungsvertrag wurde nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) abgeschlossen und in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse bei der zuständigen Kammer oder sonst zuständigen Stelle eingetragen.Der Insolvenzbetrieb und Sie als neuer Ausbildungsbetrieb müssen Ihren Sitz in Rheinland-Pfalz haben.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Ausbildungsverhältnisse unter anderem mit in direkter Linie verwandten Personen, Bund, Land, Gemeinden und Gemeindeverbänden sowie sonstigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die nicht Wirtschaftsunternehmen sind.

Erforderliche Unterlagen

  • Berufsausbildungsvertrag,Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse,Handelsregisterauszug

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Einstellung von Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

Jetzt Projekt prüfen

Häufige Fragen zu Einstellung von Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben

Wer kann Einstellung von Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben beantragen?

Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei Einstellung von Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben?

Förderbetrag: 2.500 €.

Bis wann kann man Einstellung von Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben beantragen?

Anträge sind bis spätestens 3 Monate nach Fortsetzung der Ausbildung einzureichen.

Wer ist Fördergeber von Einstellung von Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben?

Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Rheinland-Pfalz
  • → Fördermittel für Unternehmen
  • → Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
  • → Aufstiegsbonus I und II
  • → Transformation der Tourismusregionen

Auf einen Blick

Förderbetrag
2.500 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Rheinland-Pfalz

Programm im Blick behalten

Merken & passende Alternativen finden

Kostenloses Konto: Programme merken, Fristen im Überblick und passende Alternativen für Ihr Vorhaben.

Welche Programme passen noch? Schnellcheck starten →
Zur Quelle