Fördergeber: Ministerium für Justiz und Gesundheit
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie Maßnahmen durchführen, die der schulischen und beruflichen Orientierung und Qualifizierung sowie der Kompetenzfeststellung von Gefangenen dienen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Bildungseinrichtungen.
Anträge sind vor Beginn des Vorhabens einzureichen.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Justiz und Gesundheit.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Bildungsträger mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie sind nach dem Weiterbildungs- und Erwachsenenbildungsgesetz des Landes anerkannt oder verfügen über eine aktuelle Zertifizierung der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung – Arbeitsförderung – (AZAV), nach ISO 9000ff, LQW 2 oder Vergleichbarem.Ihre Maßnahmen sind modular aufgebaut.Sie müssen ein Konzept über die Dauer, Inhalte, Vorbereitung und Durchführung sowie die Sicherstellung der Dokumentation und Auswertung der Maßnahmen vorlegen.
Diese Maßnahmen müssen Sie im Einzelnen mit dem zuständigen Minsterium abstimmen.Während der Haft sollen Mängel in der sozialen Kompetenz durch sozialpädagogische Maßnahmen aufgearbeitet werden.Sie müssen den Teilnehmenden Zertifikate oder qualifizierte Teilnahmenachweise bei einer erfolgreich abgeleisteten Maßnahme aushändigen.
Von der Förderung ausgenommen sind jugendliche und heranwachsende weibliche Strafgefangene.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
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Anträge sind vor Beginn des Vorhabens einzureichen.
Fördergeber ist Ministerium für Justiz und Gesundheit. Quelle: foerderdatenbank.de.
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