ego.-START – Förderung in Sachsen-Anhalt
Fördergeber: Investitionsbank Sachsen-Anhalt
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 80 Tagen
Das Förderprogramm ego.-START unterstützt Gründer und Unternehmen in Sachsen-Anhalt.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Gründer und Unternehmen in Sachsen-Anhalt.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 0 %.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Investitionsbank Sachsen-Anhalt.
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „ib_sachsen_anhalt_ego_start". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Teilnahme sind die Gründung eines Unternehmens oder die Entwicklung bestehender Unternehmen in Sachsen-Anhalt.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular,Businessplan,Finanzierungsplan
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob ego.-START zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu ego.-START
Wer kann ego.-START beantragen?
Gründer und Unternehmen in Sachsen-Anhalt
Wer ist Fördergeber von ego.-START?
Fördergeber ist Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Quelle: ib_sachsen_anhalt.
Ist ego.-START mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört ego.-START zur Gruppe „ib_sachsen_anhalt_ego_start". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- bis zu 0 %
- Förderart
- Zuschuss | Darlehen
- Förderregion
- Sachsen-Anhalt