Fördergeber: Land Sachsen-Anhalt
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 29 Tagen
Sachsen-Anhalt unterstützt Existenzgründungen, Qualifizierung und innovative Gründungsvorhaben mit verschiedenen ego.-Förderprogrammen.
Antragsberechtigt sind: Existenzgründerinnen, Existenzgründer, Unternehmensnachfolgerinnen, Unternehmensnachfolger, Hochschulen, juristische Personen des privaten Rechts.
Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei 2.000 € – 800.000 €.
Projektvorschläge können nach einem Wettbewerbsaufruf eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstelle: Land Sachsen-Anhalt.
Gefördert werden juristische Personen des privaten Rechts sowie staatliche Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenExistenzgründerinnen, Existenzgründer, Unternehmensnachfolgerinnen, Unternehmensnachfolger, Hochschulen, juristische Personen des privaten Rechts
Förderbetrag: 2.000 € – 800.000 €. Förderquote: 90 %.
Projektvorschläge können nach einem Wettbewerbsaufruf eingereicht werden.
Fördergeber ist Land Sachsen-Anhalt. Quelle: mwl_sachsen_anhalt.
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