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Antrag möglichZuschuss

EFRE – Validierungsförderung – Förderung in Sachsen

Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie als Forschungseinrichtung Ergebnisse aus der Wissenschaft in die Wirtschaft umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Forschungseinrichtungen, Hochschulen.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie als Forschungseinrichtung bei der Validierung von Forschungsergebnissen. Sie bekommen eine Förderung für Projekte zur Etablierung, Umsetzung und Verbesserung von Prozessen zur systematischen Auswahl für eine wirtschaftliche Verwertung von Forschungsergebnisse und deren Validierung (Programm-Modul),Projekte zur Validierung der wirtschaftlichen Verwertung von Forschungsergebnissen (Einzelprojekt-Modul). Zusätzlich können Sie in Orientierungsvorhaben Anwendungen erkunden und identifizieren. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Der Höchstbetrag im Programm-Modul liegt bei EUR 100.000, im Einzelprojekt-Modul bei EUR 250.000. Für Orientierungsvorhaben stehen zusätzlich bis zu EUR 15.000 zur Verfügung. Sie werden durch gesonderte Förderaufrufe aufgefordert, Ihren Förderantrag beziehungsweise Ihre Projektskizze zu bestimmten Terminen vor Beginn des Vorhabens bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) einzureichen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 250.000 €.

Frist und Status

Förderanträge sind zu bestimmten Terminen einzureichen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA).

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Forschungseinrichtungen im Freistaat Sachsen.

Dazu zählen auch Hochschulen und Universitäten.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen Ihr Vorhaben im Freistaat Sachsen im Rahmen einer nichtwirtschaftlichen Tätigkeit durchführen.Für Vorhaben im Programm-Modul müssen Sie ein Konzept für die systematische Auswahl der wirtschaftlichen Verwertung der Forschungsergebnisse und deren Validierung vorlegen.

Ihr Projekt läuft über maximal 48 Monate.

Anschlussprojekte sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich.Ihr Vorhaben im Einzelprojekt-Modul läuft bis zu 18 Monate und wird bei Bedarf verlängert.Für Vorhaben in beiden Modulen gilt: Sie können die technische Machbarkeit oder die Wirksamkeit des Verfahrens oder der Methode nachweisen.Sie legen eine konkrete wirtschaftliche Möglichkeit der Nutzung des Forschungsergebnisses vor.Sie binden betriebswirtschaftliches Wissen und Marktkenntnis in Ihr Projekt ein.Sie haben die schutzrechtliche Sicherung der Erfindung beziehungsweise der Forschungsergebnisse geklärt.

Erforderliche Unterlagen

  • Förderantrag,Projektskizze,Konzept zur wirtschaftlichen Verwertung

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „EFRE – Validierungsförderung"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob EFRE – Validierungsförderung zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

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Häufige Fragen zu EFRE – Validierungsförderung

Wer kann EFRE – Validierungsförderung beantragen?

Forschungseinrichtungen, Hochschulen

Wie hoch ist die Förderung bei EFRE – Validierungsförderung?

Förderbetrag: bis 250.000 €. Förderquote: 90 %.

Bis wann kann man EFRE – Validierungsförderung beantragen?

Förderanträge sind zu bestimmten Terminen einzureichen.

Wer ist Fördergeber von EFRE – Validierungsförderung?

Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA). Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Sachsen
  • → Fördermittel für Unternehmen
  • → Förderung von hochwertigen wirtschaftsnahen Infrastrukturmaßnahmen
  • → InnoStartBonus
  • → Förderung des Nachwuchsleistungssports

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 250.000 €
Förderquote
90 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen

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