Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie als Forschungseinrichtung Ergebnisse aus der Wissenschaft in die Wirtschaft umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Forschungseinrichtungen, Hochschulen.
Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 250.000 €.
Förderanträge sind zu bestimmten Terminen einzureichen.
Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA).
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Forschungseinrichtungen im Freistaat Sachsen.
Dazu zählen auch Hochschulen und Universitäten.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen Ihr Vorhaben im Freistaat Sachsen im Rahmen einer nichtwirtschaftlichen Tätigkeit durchführen.Für Vorhaben im Programm-Modul müssen Sie ein Konzept für die systematische Auswahl der wirtschaftlichen Verwertung der Forschungsergebnisse und deren Validierung vorlegen.
Ihr Projekt läuft über maximal 48 Monate.
Anschlussprojekte sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich.Ihr Vorhaben im Einzelprojekt-Modul läuft bis zu 18 Monate und wird bei Bedarf verlängert.Für Vorhaben in beiden Modulen gilt: Sie können die technische Machbarkeit oder die Wirksamkeit des Verfahrens oder der Methode nachweisen.Sie legen eine konkrete wirtschaftliche Möglichkeit der Nutzung des Forschungsergebnisses vor.Sie binden betriebswirtschaftliches Wissen und Marktkenntnis in Ihr Projekt ein.Sie haben die schutzrechtliche Sicherung der Erfindung beziehungsweise der Forschungsergebnisse geklärt.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
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Jetzt Projekt prüfenForschungseinrichtungen, Hochschulen
Förderbetrag: bis 250.000 €. Förderquote: 90 %.
Förderanträge sind zu bestimmten Terminen einzureichen.
Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA). Quelle: foerderdatenbank.de.
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