Fördergeber: Investitionsbank Berlin (IBB)
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 8 Tagen
Das Land Berlin unterstützt die energetische Sanierung von bestehenden Wohn- und Nicht-Wohngebäuden.
Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Unternehmen, Verband/Vereinigung.
Der Förderbetrag liegt bei 500 € – 500.000 €.
Antragstellung jeweils geltenden Fassung erfüllt, sie durch Fachunternehmer durchgeführt werden und zu einer Verbesserung des energetischen Niveaus des Gebäudes führen
Fördergeber und Antragstelle: Investitionsbank Berlin (IBB).
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind kommunale und private Wohnungsunternehmen, Wohnungsbaugenossenschaften, Vermieterinnen/Vermieter und Investorinnen/Investoren, Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), selbstnutzende Wohneigentümerinnen und Wohnungseigentümer sowie Vereine, Stiftungen sowie mildtätige und kirchliche Einrichtungen (wie Wohn- und Seniorenheime).
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Das Gebäude, das Sie sanieren, muss im Land Berlin liegen.
Sie müssen die Maßnahmen von einem Fachunternehmen durchführen lassen.
Sie müssen die geltenden Regelungen des Ordnungsrechts wie dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) sowie die technischen Mindestanforderungen wie dem Bundes-Immissionsschutzgesetz einhalten.
Sie erhalten keine Förderung, wenn über Ihr Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wurde.
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Jetzt Projekt prüfenKommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Förderbetrag: 500 € – 500.000 €.
Antragstellung jeweils geltenden Fassung erfüllt, sie durch Fachunternehmer durchgeführt werden und zu einer Verbesserung des energetischen Niveaus des Gebäudes führen
Fördergeber ist Investitionsbank Berlin (IBB). Quelle: foerderdatenbank.de.
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