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Starttransnationalrichtlinie – StartTransR – Förderung in Bayern

Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen

Förderung zur Vorbereitung von Projekten in transnationalen und interregionalen Programmen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommune, Hochschule, Unternehmen, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei der Vorbereitung Ihres Förderantrags in den transnationalen Programmen Alpine Space Programme, Danube Transnational Programme, Central Europe und North-West Europe sowie dem interregionalen Programm Interreg Europe, die mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gefördert werden. Sie bekommen die Förderung für die inhaltliche Konkretisierung der Projektidee einschließlich der Erstellung detaillierter Arbeits- und Kostenpläne, Maßnahmen zur nachhaltigen Nutzung der zu erwartenden Projektergebnisse, Aufbau einer guten Partnerschaft mit Partnern aus dem jeweiligen Programmraum einschließlich der damit verbundenen Reisetätigkeit, Inanspruchnahme von externen Beratungsdienstleistungen. Die Höhe der Förderung beträgt 60 Prozent Ihrer förderfähigen Ausgaben, jedoch höchstens EUR 18.000. Wenn Sie sich Lead-Partner bewerben, aus einer Region mit besonderem Handlungsbedarf kommen oder Interreg-B-Erstantragstellerin und -antragsteller sind, kann der Fördersatz auf höchstens 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben erhöht werden. Ihre zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens EUR 10.000 und dürfen maximal EUR 30.000 betragen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 60 %. Der Förderbetrag liegt bei 10.000 € – 30.000 €.

Frist und Status

Antrag vor Beginn der Maßnahme einreichen

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Kommunen, Universitäten, Unternehmen oder Verbände.

Der Projektantrag muss gemeinsam mit Partnern aus mindestens 2 oder mehr am Programm beteiligten weiteren Staaten eingereicht werden.

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Häufige Fragen zu Starttransnationalrichtlinie – StartTransR

Wer kann Starttransnationalrichtlinie – StartTransR beantragen?

Kommune, Hochschule, Unternehmen, Verband/Vereinigung

Wie hoch ist die Förderung bei Starttransnationalrichtlinie – StartTransR?

Förderbetrag: 10.000 € – 30.000 €. Förderquote: 60 %.

Bis wann kann man Starttransnationalrichtlinie – StartTransR beantragen?

Antrag vor Beginn der Maßnahme einreichen

Wer ist Fördergeber von Starttransnationalrichtlinie – StartTransR?

Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
10.000 € – 30.000 €
Förderquote
60 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bayern