Starttransnationalrichtlinie – StartTransR – Förderung in Bayern
Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen
Förderung zur Vorbereitung von Projekten in transnationalen und interregionalen Programmen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kommune, Hochschule, Unternehmen, Verband/Vereinigung.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 60 %. Der Förderbetrag liegt bei 10.000 € – 30.000 €.
Frist und Status
Antrag vor Beginn der Maßnahme einreichen
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Kommunen, Universitäten, Unternehmen oder Verbände.
Der Projektantrag muss gemeinsam mit Partnern aus mindestens 2 oder mehr am Programm beteiligten weiteren Staaten eingereicht werden.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Starttransnationalrichtlinie – StartTransR
Wer kann Starttransnationalrichtlinie – StartTransR beantragen?
Kommune, Hochschule, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Wie hoch ist die Förderung bei Starttransnationalrichtlinie – StartTransR?
Förderbetrag: 10.000 € – 30.000 €. Förderquote: 60 %.
Bis wann kann man Starttransnationalrichtlinie – StartTransR beantragen?
Antrag vor Beginn der Maßnahme einreichen
Wer ist Fördergeber von Starttransnationalrichtlinie – StartTransR?
Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 10.000 € – 30.000 €
- Förderquote
- 60 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Bayern