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DigiSucht-Projekt – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: Investitionsbank Sachsen-Anhalt

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 80 Tagen

Das DigiSucht-Projekt fördert digitale Daseinsvorsorge und Digitalisierung in Schulen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Bildungseinrichtungen.

Was wird gefördert?

Das DigiSucht-Projekt zielt darauf ab, die digitale Daseinsvorsorge zu verbessern und die Digitalisierung an Schulen voranzutreiben. Es unterstützt Maßnahmen zur digitalen Bildung und zur Sensibilisierung für digitale Sucht.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Investitionsbank Sachsen-Anhalt.

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „ib_sachsen_anhalt_digisucht". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Teilnahme sind die Zugehörigkeit zu einer Bildungseinrichtung in Sachsen-Anhalt.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Förderung,Nachweis der Bildungseinrichtung

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob DigiSucht-Projekt zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

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Häufige Fragen zu DigiSucht-Projekt

Wer kann DigiSucht-Projekt beantragen?

Bildungseinrichtungen

Wer ist Fördergeber von DigiSucht-Projekt?

Fördergeber ist Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Quelle: ib_sachsen_anhalt.

Ist DigiSucht-Projekt mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört DigiSucht-Projekt zur Gruppe „ib_sachsen_anhalt_digisucht". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
bis zu 100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen-Anhalt