Dezentrale Wohnangebote sowie Betreuungs- und Werkstattangebote für Menschen mit Behinderungen – Förderung in Baden-Württemberg
Fördergeber: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Stand: September 2026 · Geprüft vor 44 Tagen
Das Land Baden-Württemberg unterstützt Investitionen zur Schaffung dezentraler Wohnangebote für Menschen mit Behinderungen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Einrichtungen in der Trägerschaft der freien Wohlfahrtspflege, Kirchen und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts, andere gemeinnützige Träger, Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie kommunale Gebietskörperschaften..
Was wird gefördert?
Frist und Status
Anträge müssen vor Beginn der zu fördernden Maßnahme gestellt werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Einrichtungen in der Trägerschaft der freien Wohlfahrtspflege, der Kirchen und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts, anderer gemeinnütziger Träger, der Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie kommunaler Gebietskörperschaften.
Die Förderung ist an folgende Voraussetzungen geknüpft: Sie weisen die Notwendigkeit des Vorhabens nach.
Der Standortkreis als Träger der Eingliederungshilfe muss den Bedarf für das Vorhaben bestätigen und ihm zustimmen.
Sie beteiligen sich mit einem Eigenmittelanteil von mindestens 10 Prozent, im Falle von Modernisierung und Ersatzneubauten 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Sie halten die Zweckbindungsfrist von 25 Jahren bei Baumaßnahmen und 10 Jahren bei Vorhaben in Mietobjekten ein.
Bei Wohnangeboten und Wohnstätten muss es sich um neue, gemeindeintegrierte und möglichst von Quartiersarbeit flankierte Projekte handeln.
Grundsätzlich können bei Wohnangeboten und Wohnstätten nur Vorhaben von maximal 24 Plätzen, untergliedert in Einheiten oder Gruppen mit maximal 6 Personen, gefördert werden.
Bei Werkstätten soll die Integration in ein Gewerbegebiet erfolgen.
Sie müssen die Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr gewährleisten.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Dezentrale Wohnangebote sowie Betreuungs- und Werkstattangebote für Menschen mit Behinderungen
Wer kann Dezentrale Wohnangebote sowie Betreuungs- und Werkstattangebote für Menschen mit Behinderungen beantragen?
Einrichtungen in der Trägerschaft der freien Wohlfahrtspflege, Kirchen und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts, andere gemeinnützige Träger, Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie kommunale Gebietskörperschaften.
Bis wann kann man Dezentrale Wohnangebote sowie Betreuungs- und Werkstattangebote für Menschen mit Behinderungen beantragen?
Anträge müssen vor Beginn der zu fördernden Maßnahme gestellt werden.
Wer ist Fördergeber von Dezentrale Wohnangebote sowie Betreuungs- und Werkstattangebote für Menschen mit Behinderungen?
Fördergeber ist Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg. Quelle: foerderdatenbank.de.
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