Deutschlandticket-Billigkeitsleistungen ÖPNV LSA 2026 – Förderung in Sachsen-Anhalt
Fördergeber: Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt
Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen
Zuschüsse für Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen im ÖPNV zur Deckung zusätzlicher Kosten durch das Deutschlandticket.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Aufgabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs, Verkehrsunternehmen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 100 %.
Frist und Status
Aktuelle Antragsfrist: 30. September 2026. Anträge müssen bis zum 30.09.2026 eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „sachsen_anhalt_deutschlandtick“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Aufgabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs im Sinne des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr im Land Sachsen-Anhalt.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.
Nicht förderfähig
- •Es gibt keine spezifischen Ausschlüsse erwähnt.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Deutschlandticket-Billigkeitsleistungen ÖPNV LSA 2026
Wer kann Deutschlandticket-Billigkeitsleistungen ÖPNV LSA 2026 beantragen?
Aufgabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs, Verkehrsunternehmen
Wie hoch ist die Förderung bei Deutschlandticket-Billigkeitsleistungen ÖPNV LSA 2026?
Förderquote: 100 %.
Bis wann kann man Deutschlandticket-Billigkeitsleistungen ÖPNV LSA 2026 beantragen?
Aktuelle Antragsfrist: 30. September 2026. Anträge müssen bis zum 30.09.2026 eingereicht werden.
Wer ist Fördergeber von Deutschlandticket-Billigkeitsleistungen ÖPNV LSA 2026?
Fördergeber ist Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt. Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Deutschlandticket-Billigkeitsleistungen ÖPNV LSA 2026 mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Deutschlandticket-Billigkeitsleistungen ÖPNV LSA 2026 zur Gruppe „sachsen_anhalt_deutschlandtick". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 30. September 2026
- Förderregion
- Sachsen-Anhalt