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Deutschlandticket-Billigkeitsleistungen ÖPNV LSA 2026 – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt

Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen

Zuschüsse für Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen im ÖPNV zur Deckung zusätzlicher Kosten durch das Deutschlandticket.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Aufgabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs, Verkehrsunternehmen.

Was wird gefördert?

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) einschließlich des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) bei der Bewältigung von zusätzlichen Kosten, die durch die Einführung des Deutschlandtickets in den Monaten Januar bis Dezember 2026 entstanden sind beziehungsweise noch entstehen. Die Förderung umfasst Ausgaben, die Sie seit der Einführung des Deutschlandtickets nicht decken können, bedingt durch Fahrgeldausfälle, Minderung der Erstattungsleistungen nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX), Minderung anderer Ausgleichszahlungen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 30. September 2026. Anträge müssen bis zum 30.09.2026 eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „sachsen_anhalt_deutschlandtick“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Aufgabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs im Sinne des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr im Land Sachsen-Anhalt.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.

Nicht förderfähig

  • Es gibt keine spezifischen Ausschlüsse erwähnt.

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Häufige Fragen zu Deutschlandticket-Billigkeitsleistungen ÖPNV LSA 2026

Wer kann Deutschlandticket-Billigkeitsleistungen ÖPNV LSA 2026 beantragen?

Aufgabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs, Verkehrsunternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei Deutschlandticket-Billigkeitsleistungen ÖPNV LSA 2026?

Förderquote: 100 %.

Bis wann kann man Deutschlandticket-Billigkeitsleistungen ÖPNV LSA 2026 beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 30. September 2026. Anträge müssen bis zum 30.09.2026 eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Deutschlandticket-Billigkeitsleistungen ÖPNV LSA 2026?

Fördergeber ist Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt. Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Deutschlandticket-Billigkeitsleistungen ÖPNV LSA 2026 mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Deutschlandticket-Billigkeitsleistungen ÖPNV LSA 2026 zur Gruppe „sachsen_anhalt_deutschlandtick". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
100 %
Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
30. September 2026
Förderregion
Sachsen-Anhalt