Fördergeber: Freistaat Thüringen
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Das Deutschlandticket 2024 bietet Ausgleichsleistungen für Empfänger im Freistaat Thüringen aufgrund von Fahrgeldausfällen.
Antragsberechtigt sind: Aufgabenträger und Aufgabenträgerorganisationen im Thüringer ÖPNV, öffentlich-rechtliche Körperschaften, Eisenbahnverkehrsunternehmen.
Die Förderquote beträgt 100 %.
Fördergeber und Antragstelle: Freistaat Thüringen.
Antragsberechtigt sind Aufgabenträger und Aufgabenträgerorganisationen im Sinne des Thüringer ÖPNV-Gesetzes sowie öffentlich-rechtliche Körperschaften und Eisenbahnverkehrsunternehmen.
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Jetzt Projekt prüfenAufgabenträger und Aufgabenträgerorganisationen im Thüringer ÖPNV, öffentlich-rechtliche Körperschaften, Eisenbahnverkehrsunternehmen
Förderquote: 100 %.
Fördergeber ist Freistaat Thüringen. Quelle: tab.
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