Deutsches Kinderhilfswerk Förderfonds – Förderung in ["Bundesweit"]
Fördergeber: Deutsches Kinderhilfswerk e.V.
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen
Förderfonds des Deutschen Kinderhilfswerks für Projekte zur Verbesserung der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen mit Kinderpartizipation als Kernprinzip.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: verein, gemeinnuetzig, stiftung.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 5.000 €.
Frist und Status
31. März und 30. September jährlich
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Deutsches Kinderhilfswerk e.V..
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „dkhw_foerderfonds". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Deutsches Kinderhilfswerk Förderfonds
Wer kann Deutsches Kinderhilfswerk Förderfonds beantragen?
verein, gemeinnuetzig, stiftung
Wie hoch ist die Förderung bei Deutsches Kinderhilfswerk Förderfonds?
Förderbetrag: bis 5.000 €.
Bis wann kann man Deutsches Kinderhilfswerk Förderfonds beantragen?
31. März und 30. September jährlich
Wer ist Fördergeber von Deutsches Kinderhilfswerk Förderfonds?
Fördergeber ist Deutsches Kinderhilfswerk e.V..
Ist Deutsches Kinderhilfswerk Förderfonds mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Deutsches Kinderhilfswerk Förderfonds zur Gruppe „dkhw_foerderfonds". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 5.000 €
- Förderquote
- bis zu 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- ["Bundesweit"]