Fördergeber: Deutsches Kinderhilfswerk e.V.
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 1 Tagen
Förderfonds des Deutschen Kinderhilfswerks für Projekte zur Verbesserung der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen mit Kinderpartizipation als Kernprinzip.
Antragsberechtigt sind: gemeinnuetzig, stiftung, verein.
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 5.000 €.
31. März und 30. September jährlich
Fördergeber und Antragstelle: Deutsches Kinderhilfswerk e.V..
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „dkhw_foerderfonds“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfengemeinnuetzig, stiftung, verein
Förderbetrag: bis 5.000 €.
31. März und 30. September jährlich
Fördergeber ist Deutsches Kinderhilfswerk e.V.. Quelle: dkhw.de.
Zur Kombinierbarkeit gehört Deutsches Kinderhilfswerk Förderfonds zur Gruppe „dkhw_foerderfonds". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
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