Fördergeber: Deutsches Kinderhilfswerk
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 5 Tagen
Der Deutsche Kinder- und Jugendpreis zeichnet jährlich Projekte aus, die sich für die Umsetzung der Kinderrechte einsetzen.
Antragsberechtigt sind: Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, Vereine, Stiftungen, gemeinnützige Gesellschaften, Bürgerinitiativen.
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 6.000 €.
Die Antragsfrist ist jedes Jahr im Dezember.
Fördergeber und Antragstelle: Deutsches Kinderhilfswerk.
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „dkhw_deutscher_kinderpreis“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Antragsentwurf für dieses Programm
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
0/500 Zeichen
Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Deutscher Kinder- und Jugendpreis zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenKinder und Jugendliche bis 18 Jahre, Vereine, Stiftungen, gemeinnützige Gesellschaften, Bürgerinitiativen
Förderbetrag: bis 6.000 €.
Die Antragsfrist ist jedes Jahr im Dezember.
Fördergeber ist Deutsches Kinderhilfswerk. Quelle: freiwilligen-agentur.de.
Zur Kombinierbarkeit gehört Deutscher Kinder- und Jugendpreis zur Gruppe „dkhw_deutscher_kinderpreis". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Programm im Blick behalten
Merken & passende Alternativen findenKostenloses Konto: Programme merken, Fristen im Überblick und passende Alternativen für Ihr Vorhaben.
Welche Programme passen noch? Schnellcheck starten →