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Antrag möglichZuschuss

Deutscher Filmförderfonds (DFFF) und German Motion Picture Fund (GMPF) – Förderung in ["Bundesweit"]

Fördergeber: Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 2 Tagen

Fördert internationale Filmkoproduktionen und Kinofilme in Deutschland. Budget 2026: ca. 250 Mio. € (verdoppelt).

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: gemeinnuetzig, stiftung, unternehmen, verein.

Was wird gefördert?

Der Deutsche Filmförderfonds (DFFF) und der German Motion Picture Fund (GMPF) stärken den Filmproduktionsstandort Deutschland. Gefördert werden Kinofilmproduktionen ab einem Mindestbudget von 1 Mio. €, die einen definierten deutschen Wertschöpfungsanteil erzielen. Das Budget wird 2026 auf ca. 250 Mio. € nahezu verdoppelt.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 0 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 1.000.000 €.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Laufend. Antragstellung beim Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM).

Zum Antrag beim Fördergeber →Offizielle Programm-Quelle →

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bkm_dfff“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Deutscher Filmförderfonds (DFFF) und German Motion Picture Fund (GMPF)"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Häufige Fragen zu Deutscher Filmförderfonds (DFFF) und German Motion Picture Fund (GMPF)

Wer kann Deutscher Filmförderfonds (DFFF) und German Motion Picture Fund (GMPF) beantragen?

gemeinnuetzig, stiftung, unternehmen, verein

Wie hoch ist die Förderung bei Deutscher Filmförderfonds (DFFF) und German Motion Picture Fund (GMPF)?

Förderbetrag: ab 1.000.000 €.

Bis wann kann man Deutscher Filmförderfonds (DFFF) und German Motion Picture Fund (GMPF) beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Deutscher Filmförderfonds (DFFF) und German Motion Picture Fund (GMPF)?

Fördergeber ist Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM). Quelle: kulturstaatsminister.de.

Ist Deutscher Filmförderfonds (DFFF) und German Motion Picture Fund (GMPF) mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Deutscher Filmförderfonds (DFFF) und German Motion Picture Fund (GMPF) zur Gruppe „bkm_dfff". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel für Vereine
  • → Deutsche Fernsehlotterie – Projektförderung
  • → JEP – Jung Engagiert Phantasiebegabt
  • → Erneuerbare Energien – Standard

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 1.000.000 €
Förderquote
bis zu 0 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
["Bundesweit"]

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