Deutscher Filmförderfonds (DFFF) und German Motion Picture Fund (GMPF) – Förderung in ["Bundesweit"]
Fördergeber: Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Fördert internationale Filmkoproduktionen und Kinofilme in Deutschland. Budget 2026: ca. 250 Mio. € (verdoppelt).
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: unternehmen, verein, gemeinnuetzig, stiftung.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 0 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 1.000.000 €.
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Laufend. Antragstellung beim Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM).
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bkm_dfff". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Deutscher Filmförderfonds (DFFF) und German Motion Picture Fund (GMPF) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Deutscher Filmförderfonds (DFFF) und German Motion Picture Fund (GMPF)
Wer kann Deutscher Filmförderfonds (DFFF) und German Motion Picture Fund (GMPF) beantragen?
unternehmen, verein, gemeinnuetzig, stiftung
Wie hoch ist die Förderung bei Deutscher Filmförderfonds (DFFF) und German Motion Picture Fund (GMPF)?
Förderbetrag: ab 1.000.000 €.
Bis wann kann man Deutscher Filmförderfonds (DFFF) und German Motion Picture Fund (GMPF) beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von Deutscher Filmförderfonds (DFFF) und German Motion Picture Fund (GMPF)?
Fördergeber ist Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM).
Ist Deutscher Filmförderfonds (DFFF) und German Motion Picture Fund (GMPF) mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Deutscher Filmförderfonds (DFFF) und German Motion Picture Fund (GMPF) zur Gruppe „bkm_dfff". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- ab 1.000.000 €
- Förderquote
- bis zu 0 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- ["Bundesweit"]