Deutsche Fernsehlotterie – Projektförderung – Förderung in ["Bundesweit"]
Fördergeber: Stiftung Deutsches Hilfswerk / Deutsche Fernsehlotterie
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Die Deutsche Fernsehlotterie fördert Solidaritätsprojekte für benachteiligte Menschen mit einem Eigenanteil von 10-20%.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: verein, gemeinnuetzig, stiftung.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 20 %.
Frist und Status
Jährlich (Deadline für 2026: 11. Dezember 2025)
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Stiftung Deutsches Hilfswerk / Deutsche Fernsehlotterie.
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „deutsche_fernsehlotterie_proje". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Deutsche Fernsehlotterie – Projektförderung
Wer kann Deutsche Fernsehlotterie – Projektförderung beantragen?
verein, gemeinnuetzig, stiftung
Bis wann kann man Deutsche Fernsehlotterie – Projektförderung beantragen?
Jährlich (Deadline für 2026: 11. Dezember 2025)
Wer ist Fördergeber von Deutsche Fernsehlotterie – Projektförderung?
Fördergeber ist Stiftung Deutsches Hilfswerk / Deutsche Fernsehlotterie.
Ist Deutsche Fernsehlotterie – Projektförderung mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Deutsche Fernsehlotterie – Projektförderung zur Gruppe „deutsche_fernsehlotterie_proje". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- bis zu 20 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- ["Bundesweit"]