Fördergeber: Stiftung Deutsches Hilfswerk / Deutsche Fernsehlotterie
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Die Deutsche Fernsehlotterie fördert Solidaritätsprojekte für benachteiligte Menschen mit einem Eigenanteil von 10-20%.
Antragsberechtigt sind: gemeinnuetzig, stiftung, verein.
Die Förderquote beträgt 80 %.
Jährlich (Deadline für 2026: 11. Dezember 2025)
Fördergeber und Antragstelle: Stiftung Deutsches Hilfswerk / Deutsche Fernsehlotterie.
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „deutsche_fernsehlotterie_proje“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
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Jetzt Projekt prüfengemeinnuetzig, stiftung, verein
Förderquote: 80 %.
Jährlich (Deadline für 2026: 11. Dezember 2025)
Fördergeber ist Stiftung Deutsches Hilfswerk / Deutsche Fernsehlotterie. Quelle: fernsehlotterie.de.
Zur Kombinierbarkeit gehört Deutsche Fernsehlotterie – Projektförderung zur Gruppe „deutsche_fernsehlotterie_proje". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
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