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Deutsche Fernsehlotterie – Projektförderung – Förderung in ["Bundesweit"]

Fördergeber: Stiftung Deutsches Hilfswerk / Deutsche Fernsehlotterie

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Die Deutsche Fernsehlotterie fördert Solidaritätsprojekte für benachteiligte Menschen mit einem Eigenanteil von 10-20%.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: verein, gemeinnuetzig, stiftung.

Was wird gefördert?

Die Deutsche Fernsehlotterie fördert Projekte und Initiativen, die sich solidarisch für benachteiligte Bevölkerungsgruppen einsetzen. Antragsteller müssen 10 bis 20% der Projektkosten als Eigenanteil einbringen. Einreichungsfrist für Förderung 2026 war der 11. Dezember 2025. Kontakt: +49 40 414 10 40.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 20 %.

Frist und Status

Jährlich (Deadline für 2026: 11. Dezember 2025)

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Stiftung Deutsches Hilfswerk / Deutsche Fernsehlotterie.

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „deutsche_fernsehlotterie_proje". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

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Häufige Fragen zu Deutsche Fernsehlotterie – Projektförderung

Wer kann Deutsche Fernsehlotterie – Projektförderung beantragen?

verein, gemeinnuetzig, stiftung

Bis wann kann man Deutsche Fernsehlotterie – Projektförderung beantragen?

Jährlich (Deadline für 2026: 11. Dezember 2025)

Wer ist Fördergeber von Deutsche Fernsehlotterie – Projektförderung?

Fördergeber ist Stiftung Deutsches Hilfswerk / Deutsche Fernsehlotterie.

Ist Deutsche Fernsehlotterie – Projektförderung mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Deutsche Fernsehlotterie – Projektförderung zur Gruppe „deutsche_fernsehlotterie_proje". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
bis zu 20 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
["Bundesweit"]