Fördergeber: Landwirtschaftliche Rentenbank (LR)
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 34 Tagen
Förderung von Darlehen zur Finanzierung kommunaler Infrastrukturmaßnahmen in ländlichen Regionen.
Antragsberechtigt sind: kommunale Gebietskörperschaften, Landkreise, Zweckverbände, rechtlich unselbständige kommunale Betriebe.
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 10.000.000 €.
Fördergeber und Antragstelle: Landwirtschaftliche Rentenbank (LR).
Investitionen zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben, die keine wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne des EU-Beihilferechts darstellen.
Die Investition muss im ländlichen Raum stattfinden oder der Entwicklung angrenzender ländlicher Regionen dienen.
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Jetzt Projekt prüfenkommunale Gebietskörperschaften, Landkreise, Zweckverbände, rechtlich unselbständige kommunale Betriebe
Förderbetrag: bis 10.000.000 €. Förderquote: 100 %.
Fördergeber ist Landwirtschaftliche Rentenbank (LR). Quelle: nrwbank.
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