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Antrag möglichDarlehen

Darlehen für kommunale Infrastrukturmaßnahmen – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Landwirtschaftliche Rentenbank (LR)

Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 34 Tagen

Förderung von Darlehen zur Finanzierung kommunaler Infrastrukturmaßnahmen in ländlichen Regionen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: kommunale Gebietskörperschaften, Landkreise, Zweckverbände, rechtlich unselbständige kommunale Betriebe.

Was wird gefördert?

Kommunale Gebietskörperschaften wie Städte und Gemeinden bis 50.000 Einwohner, Landkreise und Zweckverbände sowie rechtlich unselbständige kommunale Betriebe in ländlichen Regionen können ein Darlehen zur Finanzierung von kommunalen Infrastrukturmaßnahmen sowie Vorhaben und Einrichtungen der kommunalen Daseinsvorsorge erhalten. Die Förderung umfasst bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten, höchstens jedoch 10 Mio. € je Kreditnehmer und Jahr. Die Antragstellung erfolgt über ein Kreditinstitut bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 10.000.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Landwirtschaftliche Rentenbank (LR).

Offizielle Programm-Quelle →

Voraussetzungen

Investitionen zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben, die keine wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne des EU-Beihilferechts darstellen.

Die Investition muss im ländlichen Raum stattfinden oder der Entwicklung angrenzender ländlicher Regionen dienen.

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Häufige Fragen zu Darlehen für kommunale Infrastrukturmaßnahmen

Wer kann Darlehen für kommunale Infrastrukturmaßnahmen beantragen?

kommunale Gebietskörperschaften, Landkreise, Zweckverbände, rechtlich unselbständige kommunale Betriebe

Wie hoch ist die Förderung bei Darlehen für kommunale Infrastrukturmaßnahmen?

Förderbetrag: bis 10.000.000 €. Förderquote: 100 %.

Wer ist Fördergeber von Darlehen für kommunale Infrastrukturmaßnahmen?

Fördergeber ist Landwirtschaftliche Rentenbank (LR). Quelle: nrwbank.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Nordrhein-Westfalen
  • → Fördermittel für Kommunen
  • → Förderung von Moorbodenschutzmaßnahmen
  • → Förderprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie
  • → Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Zuschuss) – Förderung der Elektrifizierung von Kleinen Unternehmen (Modul 6)

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 10.000.000 €
Förderquote
100 %
Förderart
Darlehen
Förderregion
Bundesweit

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