Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie Investitionen planen, um in Sachsen als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU), dauerhafte Arbeitsplätze zu schaffen oder zu erhalten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Antragsberechtigt sind: kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
Die Förderquote beträgt 75 %. Der Förderbetrag liegt bei 30.000 € – 2.500.000 €.
Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA).
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Investitionsvorhaben muss einen bedeutenden Beitrag zur Schaffung und Erhaltung dauerhafter Arbeitsplätze leisten.Sie müssen im Antrag die zu erwartenden regionalwirtschaftlichen Effekte des Investitionsvorhabens konkret beschreiben.Sie müssen die Zweckbindungsfristen von 5 Jahren für materielle oder immaterielle Güter beziehungsweise von 3 Jahren für Investitionen in IT, Kommunikationstechnik und im Innovationsbereich einhalten.Die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens muss gesichert sein.Sie müssen mindestens 10 Prozent der Gesamtinvestitionskosten aus Eigenmitteln einbringen.
Ausgeschlossen von der Förderung sind Nachfinanzierungen und Umschuldungen,Unternehmen, die über kein eigenes Rating verfügen beziehungsweise deren Rating nicht mindestens B+ (Standard & Poors) oder vergleichbar beträgt, sowieVorhaben in D-Fördergebieten der GRW-Fördergebietskulisse.
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Jetzt Projekt prüfenkleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Förderbetrag: 30.000 € – 2.500.000 €. Förderquote: 75 %.
Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA). Quelle: foerderdatenbank.de.
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